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Diskussion wegen Satzung zur Ortsabrundung

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Diskussion wegen Satzung zur Ortsabrundung

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    Für das Grundstück im Issinger Westen will die Frau erreichen, dass Baurecht geschaffen werden kann. Das Ganze soll irgendwann an ihre drei Kinder übergehen, die dann die Möglichkeit haben sollen, dort zu bauen. "Hintergrund ist, dass der bisherige Teil ihres Grundstückes wegen abstandsrechtlicher Vorgaben nur sehr eingeschränkt bebaubar ist", erklärte Bürgermeister Konrad Welz in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

    Nur Einheimische dürfen bauen - wenn überhaupt

    Generell gilt für den Bereich, dass nur Einheimische - wenn überhaupt - bauen dürfen, sollte die Ortsabrundungssatzung geändert werden. Nur fürchten einige Räte, dass eine Zustimmung einen Dominoeffekt haben könnte. "Wenn wir hier ja sagen, steht bestimmt der Nächste auf der Matte", sagen einige.

    Sorge um das Ortsbild und die markante Hanglage

    Andere, wie Irmgard Neu-Schmid, machen sich Sorgen um das Ortsbild mit der markanten Hanglage. Alle waren sich darüber einig, dass man nicht über ein einzelnes Grundstück entscheiden könne. Aus diesem Grund wurde vereinbart, dass es im Vorfeld der nächsten Gemeinderatssitzung einen Ortstermin gibt. (unz)

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