Die Regelung, die in der Vergangenheit beinahe jahrzehntelang galt, war schon „ungewöhnlich freundlich“. So drückte sich zumindest der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht, Dr. Dietmar Wolff, beim Ortstermin in Dießen aus. Er konnte sich ein Schmunzeln nicht verkneifen. Denn, dass Parkausweise auf Vorrat ausgestellt werden und noch dazu in solch großer Zahl, sei eher nicht Usus, geschweige denn rechtlich durchsetzbar. Das Wirte-Ehepaar Brink („Unterbräu“) möchte aber genau die Sonderregelung mit der Gemeinde, nämlich Stellplätze für seine Übernachtungsgäste, wieder haben.
Dießen