Über den Straßenbau in der Wolfsgasse in St. Georgen wird es mit der im Bürgerbegehren im vergangenen Jahr gestellten Frage keinen Bürgerentscheid geben. Die Vertreter des Bürgerbegehrens haben gestern ihre Klage zurückgenommen, als darüber vor der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts in München verhandelt wurde.
Diessen