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Dießen: Dießener Untermüllerplatz: Kein Anspruch auf Parkplätze

Dießen

Dießener Untermüllerplatz: Kein Anspruch auf Parkplätze

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    Die Klage auf Ausnahmeparkgenehmigungen für Übernachtungsgäste am Untermüllerplatz durch die Wirtsleute Brink wurde vor Gericht abgewiesen.
    Die Klage auf Ausnahmeparkgenehmigungen für Übernachtungsgäste am Untermüllerplatz durch die Wirtsleute Brink wurde vor Gericht abgewiesen. Foto: Thorsten Jordan

    Der Gasthof Unterbräu in Dießen hat keinen Anspruch auf Ausnahmeparkgenehmigungen für Übernachtungsgäste im verkehrsberuhigten Bereich am Untermüllerplatz.

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