Dießen: Dießener Untermüllerplatz: Kein Anspruch auf Parkplätze
Dießen
Dießener Untermüllerplatz: Kein Anspruch auf Parkplätze
Die Klage der Wirtsleute Brink wurde abgewiesen. Gestern war die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Von Uschi Nagl|
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Die Klage auf Ausnahmeparkgenehmigungen für Übernachtungsgäste am Untermüllerplatz durch die Wirtsleute Brink wurde vor Gericht abgewiesen. Foto: Thorsten Jordan
Der Gasthof Unterbräu in Dießen hat keinen Anspruch auf Ausnahmeparkgenehmigungen für Übernachtungsgäste im verkehrsberuhigten Bereich am Untermüllerplatz.