Startseite
Icon Pfeil nach unten
Landsberg
Icon Pfeil nach unten

Dießen: Die Maskenregeln in Dießen werfen Fragen auf

Dießen

Die Maskenregeln in Dießen werfen Fragen auf

    • |
    Der Untermüllerplatz (Bild) und die Seeanlagen wurden in Dießen als besonders frequentierte Plätze benannt, auf denen seit 22.Oktober eine Maskenpflicht gilt.
    Der Untermüllerplatz (Bild) und die Seeanlagen wurden in Dießen als besonders frequentierte Plätze benannt, auf denen seit 22.Oktober eine Maskenpflicht gilt. Foto: Gerald Modlinger

    Wie sinnhaft sind die Corona-Maskenregelungen auf den Straßen und Plätzen in Dießen? Diese Frage ist am Ende der jüngsten Gemeinderatssitzung auf den Tisch gekommen. Michael Lutzeier (Die Partei) sagte, bei diesem Thema sei „eine teilweise Verstörung in der Bevölkerung zu bemerken“.

    Konkret machte Lutzeier dies an zwei Orten fest: Wieso gebe es an der Ampel am Marktplatz keine Maskenpflicht, dagegen in den Seeanlagen schon? Insbesondere die Maskenpflicht in den Seeanlagen auch im Winter sei für viele Menschen „unlogisch“. Die Regel sollte aufgehoben werden, um einer „Polarisierung“ zuvorzukommen. Statt unterschiedlicher Vorschriften stellte Lutzeier in den Raum, „ob es möglich ist, in Dießen dringend das Tragen von Masken zu empfehlen, wo der Mindestabstand nicht gehalten werden kann“. In Dießen hatte es zweimal kleinere Proteste gegen die Corona-Regeln gegeben: Ende Oktober kam es zu einem Flashmob am Untermüllerplatz und in den Seeanlagen, am Montag vor einer Woche meldete die Polizei in der Mühlstraße eine unangemeldete Demonstration.

    Warum ist es in Dießen anders als in Schondorf und Utting?

    Lutzeier war nicht der Erste, der die in Dießen geltenden Maskenpflichten ansprach. Diese waren am 22. Oktober eingeführt worden, als die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen 50 pro 100.000 Einwohner überschritten hatte. Johannes Wernseher (CSU) hatte das Thema bereits Ende Oktober angesprochen. Er wollte wissen, aufgrund welcher „Bemessungsgrundlagen“ in Dießen in den Seeanlagen eine Maskenpflicht verhängt worden sei, in den kleineren Promenaden in Schondorf und Utting aber nicht.

    Ab der Unterführung am Bahngleis gilt auch in den Seeanlagen in Dießen eine Maskenpflicht.
    Ab der Unterführung am Bahngleis gilt auch in den Seeanlagen in Dießen eine Maskenpflicht. Foto: Gerald Modlinger

    Geschäftsstellenleiter Karl Heinz Springer verwies damals darauf, dass das Landratsamt die Gemeinden angeschrieben habe, um höher frequentierte Plätze zu melden. Daraufhin habe die Verwaltung unter anderem mit Blick auf die schmale Rialto-Brücke und den Zugang zum Ammersee unter der Eisenbahn die Seeanlagen und den Untermüllerplatz gemeldet. Das Landratsamt nahm diese Bereiche in die kurz darauf erlassene Allgemeinverfügung für Maskenpflichten an belebteren Plätzen auf. Bürgermeisterin Sandra Perzul stellte sich hinter die Entscheidung des Landratsamts: „Wir haben steigende Infektionszahlen, und ich möchte das Risiko minimieren, dass Schulen und Kindergärten dichtgemacht werden müssen.“ Sie hoffe auch, dass es nicht zu weiteren Einschränkungen komme. Überzeugt war Wernseher von den Dießener Maskenregeln dennoch nicht. Er bat deswegen, sich erneut mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen, denn es sei schwer vermittelbar, dass in Dießen etwas anderes gelte als in Schondorf und Utting.

    Das Landratsamt verweist auf den Markt Dießen

    In der Sitzung am Montag erklärte Bürgermeisterin Perzul, dass mit dem Landratsamt in der vorhergehenden Woche wegen der Seeanlagen und dem Untermüllerplatz gesprochen worden sei. Die Kreisbehörde habe erklärt, dass diese Plätze entsprechend ausgewiesen worden seien und egal, ob sich die Menschen an die Maskenpflicht hielten oder nicht, werde die Verordnung nicht zurückgenommen. Die Allgemeinverfügung treffe das Landratsamt und nicht die Gemeinde, fügte Geschäftsstellenleiter Springer an.

    Der Sprecher des Landratsamts, Wolfgang Müller, betonte auf Nachfrage des LT, dass der Vorschlag, eine Maskenpflicht in den Seeanlagen und am Untermüllerplatz einzuführen, vom Markt Dießen gekommen sei. Die Beurteilung, wo solche Regeln gelten sollen, überlasse das Landratsamt den Gemeinden, das werde nicht von der Kreisbehörde geprüft. Sollte man in Dießen nun eine andere Auffassung haben, könne man die Gebiete gegebenenfalls wieder aus der Allgemeinverfügung herausnehmen. In Landsberg habe man bereits auf einen Änderungswunsch reagiert. Das Umfeld des Wildschweingeheges im Wildpark sei nachträglich in die Liste der maskenpflichtigen stärker frequentierten Plätze aufgenommen worden.

    Lesen Sie dazu auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden