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Dießen: Die Fußgängerzone auf Probe war rechtlich nicht zulässig

Dießen

Die Fußgängerzone auf Probe war rechtlich nicht zulässig

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    Das Bayerische Verwaltungsgericht München hatte am Donnerstag einen Ortstermin in Dießen. Thema war unter anderem die Fußgängerzone auf Probe im Bereich Untermüllerplatz.
    Das Bayerische Verwaltungsgericht München hatte am Donnerstag einen Ortstermin in Dießen. Thema war unter anderem die Fußgängerzone auf Probe im Bereich Untermüllerplatz. Foto: Dieter Schöndorfer

    Die Fußgängerzone auf Probe in der Mühlstraße und dem Untermüllerplatz war rechtswidrig. Darauf wies der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht München, Dr. Dietmar Wolff, am Donnerstag bei der Verhandlung im Sitzungssaal der Marktgemeinde Dießen. Da die Versuchsphase allerdings inzwischen wieder beendet ist, erklärten sich die Kläger mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden. Von Anfang an war das Gastronomen-Ehepaar Anna und Martin Brink gegen die Einführung einer Die Dießener Fußgängerzone wird wegen ihm zum Fall fürs Gericht.

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