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Dießen: Anzeige gegen Hebamme: War Kurs doch erlaubt?

Dießen

Anzeige gegen Hebamme: War Kurs doch erlaubt?

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    Geburtsvorbereitungskurse müssen in der Pandemie nicht gesondert genehmigt werden, sagt das Landratsamt Landsberg.
    Geburtsvorbereitungskurse müssen in der Pandemie nicht gesondert genehmigt werden, sagt das Landratsamt Landsberg. Foto: Gambarini/dpa

    Vor einer Woche rief in einem Dießener Ortsteil der Geburtsvorbereitungskurs einer Hebamme die Polizei auf den Plan. Wie es im Polizeibericht, den auch unsere Zeitung veröffentlichte, heißt, hätten die Hebamme sowie teilnehmende Schwangere und deren Begleitpersonen keinen Mund-Nasen-Schutz getragen. Darüber hinaus sei der Kurs nicht genehmigt gewesen. Wie Landratsamt und Gesundheitsamt auf LT-Nachfrage mitteilen, sei bei einem solchen Angebot aber gar keine Erlaubnis nötig. Wurde die Situation von den Beamten falsch beurteilt?

    Bislang ging noch keine Meldung der Polizei ein

    Dem Landratsamt sei der Fall bereits bekannt, sagt dessen Pressesprecherin Anna Diem. „Bislang ist allerdings noch keine Meldung der Polizei bei uns eingegangen.“ Wie Diem betont, dürften Hebammen solche Kurse bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert (Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gerechnet) von unter 100, in einer Gruppengröße von bis zu zehn Personen durchführen.

    Keine Erlaubnis erforderlich

    Im Landkreis Landsberg liegt der Inzidenzwert schon seit Wochen unter jener Marke. Anders als im Polizeibericht dargestellt, ist laut Anna Diem keine Erlaubnis oder Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich. Es müsste allerdings ein Hygienekonzept vorliegen, in den Räumlichkeiten Abstand gehalten und von den anwesenden Personen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Laut Polizeibericht hatten jedoch drei schwangere Frauen, Begleitpersonen und auch die Hebamme keine Maske getragen. Wie der Dießener Inspektionsleiter Alfred Ziegler bekräftigt, habe die Polizeistreife dies bei ihrer Kontrolle festgestellt. “Wir geben das dann dem Landratsamt weiter, wo das Ganze bewertet werden muss.“

    So lange die Meldung der Polizei noch nicht vorliege, sei auch nicht zu beurteilen, ob tatsächlich Verstöße gegen die Maskenpflicht vorliegen, sagt Landratsamt-Sprecherin Anna Diem. „Ich könnte mir vorstellen, dass einige Übungen mit einem Mund-Nasen-Schutz nicht durchgeführt werden können“, sagt sie.

    Verstöße gegen Maskenpflicht?

    Das Landsberger Gesundheitsamt stand bereits mit der betroffenen Hebamme in Kontakt. Sie habe sich nach dem Vorfall gemeldet, sagt Mitarbeiter Jens Auer. „Nach dem, was uns erzählt wurde, war unter dem Strich wohl alles in Ordnung. Die Hebamme hat auch ein Hygienekonzept.“ Auch Auer betont jedoch: Erst, wenn die Polizei den Fall an das Gesundheitsamt weitergibt, sei zu bewerten, ob Verstöße gegen die Maskenpflicht vorliegen. Die Hebamme habe mitgeteilt, dass sie und die Teilnehmer des Kurses Masken getragen hätten. „Es gilt natürlich erst einmal die Unschuldsvermutung“, sagt Jens Auer. Er könne sich vorstellen, dass die Polizisten bei der Kontrolle jene Maßstäbe angewendet hätten, die nach Infektionsschutzgesetz im öffentlichen Raum oder in Privaträumen gelten: Ohne dabei die Tatsache zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Kurs um eine medizinische Leistung handle.

    Mehr zum Thema lesen Sie hier: Dießen: Hebamme missachtet den Infektionsschutz

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