Die Fußgängerzone auf Probe in der Mühlstraße und dem Untermüllerplatz war rechtswidrig. Darauf wies der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht München, Dr. Dietmar Wolff, am Donnerstag bei der Verhandlung im Sitzungssaal der Marktgemeinde Dießen. Da die Versuchsphase allerdings inzwischen wieder beendet ist, erklärten sich die Kläger mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden. Von Anfang an war das Gastronomen-Ehepaar Anna und Martin Brink gegen die Einführung einer Fußgängerzone im Bereich Untermüllerplatz und Mühlstraße gewesen. Für sie habe eine solche Regelung wirtschaftliche Einbußen zur Folge. „Jetzt wissen wir, dass wir mit der Ablehnung der Fußgängerzone recht haben", so die Brinks. Sie hatten Klage eingereicht: Die Dießener Fußgängerzone wird wegen ihm zum Fall fürs Gericht.
Dießen