Jetzt ist es entschieden: Die Stadt Landsberg erhält keinen Schadensersatz von der Bank für die Verluste, die ihr aus der Zinsabsicherung durch Derivate entstanden ist. Klagegegner war das Münchner Bankhaus Hauck & Aufhäuser. Die Beschwerde der Stadt gegen die Nichtzulassung der Revision wurde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgewiesen. „Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung“, so das Gericht. Dies hatte die Stadtjustiziarin Petra Mayr-Endhart allerdings anders gesehen, denn sie zielte auf das enge Verhältnis von Bank und Tochtergesellschaft ab. Die Stadt hatte zur Klärung beim Bundesgerichtshof einen Anwalt beauftragt. Kosten: rund 90.000 Euro. (Lesen Sie dazu auch: Die Stadt verliert erneut).
Landsberg