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Biogasanlage: Zweifel an der Privilegierung

Biogasanlage

Zweifel an der Privilegierung

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    Im Windacher Gemeinderat wird bezweifelt, ob eine Trocknung bei der Biogasanlage in Steinebach baurechtlich privilegiert ist.
    Im Windacher Gemeinderat wird bezweifelt, ob eine Trocknung bei der Biogasanlage in Steinebach baurechtlich privilegiert ist. Foto: Julian Leitenstorfer

    Die Trocknung von Hackschnitzeln über die Abwärme der Biogasanlage in Steinebach ist privilegiert, das heißt, diese Dienstleistung zählt zu einem landwirtschaftlichen Betrieb. Aufgrund dessen hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als zuständige Fachbehörde festgestellt, dass der Betrieb einer

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