Die Trocknung von Hackschnitzeln über die Abwärme der Biogasanlage in Steinebach ist privilegiert, das heißt, diese Dienstleistung zählt zu einem landwirtschaftlichen Betrieb. Aufgrund dessen hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als zuständige Fachbehörde festgestellt, dass der Betrieb einer
Biogasanlage