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Bauschuttrecycling geht in die nächste Runde

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Bauschuttrecycling geht in die nächste Runde

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    Erneut ging es in Thaining um die geplante Bauschuttrecyclinganlage. Derzeit wird das Thema Lärmschutz diskutiert. Foto: Ulrike Reschke
    Erneut ging es in Thaining um die geplante Bauschuttrecyclinganlage. Derzeit wird das Thema Lärmschutz diskutiert. Foto: Ulrike Reschke Foto: Ulrike Reschke

    In der jüngsten Sitzung ging es um diese und weitere Änderungen im Flächenutzungsplan und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Ein Kritikpunkt von Vilgertshofen war, dass das vorgelegte Gutachten nur Aussagen zu den nächstgelegenen Wohngebäuden in Thaining sowie zwei Anwesen in der

    Den Einwand aus Vilgertshofen, die Ortsverbindungsstraße weise hinsichtlich des zunehmenden Schwerlastverkehrs nicht die ausreichende Bauklasse auf, beantwortete Thaining mit dem Hinweis auf die geplante Südumgehung, über die das Areal künftig erreicht werden kann. Landschaftsarchitekt Christoph Goslich, der im Auftrag des Antragstellers (das Kieswerk) die Änderungen des Flächennutzungsplanes erarbeitet und den Bebauungsplan erstellt, riet dem Gremium, das Gutachten "aus Gründen der Rechtssicherheit" erweitern zu lassen. "Das dauert nur wenige Tage", meinte er. Allerdings, so fügte Goslich hinzu, unterschritten laut des vorliegenden Gutachtens Brecher und Kieswerk zusammen - dies ohne Lärmschutzwall, der ja noch nicht errichtet ist - die zulässigen Werte um 6 dBA tagsüber. "Issing ist zweimal so weit entfernt, dort ist es also noch leiser", beruhigte er die Gemeinderäte und Bürgermeister.

    Kosten übernimmt Antragsteller

    Diese zeigten volles Verständnis für die Befürchtungen der Nachbargemeinde. "Die Bedenken von Vilgertshofen sind verständlich und gerechtfertigt", sagte Bürgermeister Leonhard Stork. Alle Gutachten und Planänderungen zahlt der Antragsteller, das Kiesunternehmen, der das Verfahren überhaupt erst notwendig macht. Darauf wies Stork in der jüngsten Sitzung erneut hin.

    Sollte das neuerliche Gutachten ergeben, dass ein weiterer Lärmschutzwall gebaut werden muss, wird der Plan für weitere 14 Tage öffentlich ausgelegt. Sollte es aber zeigen, dass die geplanten Maßnahmen auch für Issing ausreichend sind, kann unmittelbar anschließend der Satzungsbeschluss gefasst werden. Die Immissionsschutzbehörde Landsberg wies darauf hin, dass die zeitlichen und auf die Windrichtung bezogenen Festsetzungen für den Betrieb der Anlage nicht im Absatz "Immissionsschutz" festgelegt werden dürfen. Dieser beziehe sich lediglich auf bauliche Maßnahmen. Da die Gemeinde Thaining aber großen Wert auf diese lang diskutierten Zeitgrenzen und Windrichtungen legt, werden diese im Punkt "zulässige Nutzungen im Sondergebiet" im Bebauungsplan festgelegt.

    Die Regierung von Oberbayern (Raumordnung, Landes- und Regionalplanung in den Regionen Ingolstadt und München) machte geltend, dass die Erlaubnis der Recyclinganlage zeitlich mit den Genehmigungen für Kiesabbau und Lagerung gekoppelt werden soll. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

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