Startseite
Icon Pfeil nach unten
Landsberg
Icon Pfeil nach unten

Baurecht: Norwegerhaus sorgt für Kontroverse in Eching

Baurecht

Norwegerhaus sorgt für Kontroverse in Eching

    • |
    Wie geht es weiter mit dem Norwegerhaus in Eching? Beantragt ist eine Außenbereichssatzung, die dem Gebäude, für welches eine Beseitigungsanordnung vorliegt, Existenzberechtigung geben soll.
    Wie geht es weiter mit dem Norwegerhaus in Eching? Beantragt ist eine Außenbereichssatzung, die dem Gebäude, für welches eine Beseitigungsanordnung vorliegt, Existenzberechtigung geben soll.

     Der Süden von Eching jenseits der Autobahn ist ein idyllisches Stück Land – und birgt somit Konfliktstoff, wenn es ums Bauen geht. Ein besonders kritischer Fall ist das so genannte Norwegerhaus, welches der Maler Hans Beat Wieland 1900 dort bauen ließ. Wie mehrfach berichtet, muss es abgerissen werden, da der derzeitige Eigentümer das Gebäude so umgebaut hat, dass es seine Denkmaleigenschaft verlor. Grundriss und Umfang wurden laut Bürgermeister Siegfried Luge nicht verändert, das Dach aber aufgestockt. Das Landratsamt wertete die Villa somit als Neubau, welcher hier im Außenbereich nicht entstehen darf. Darum erfolgte die Beseitigungsordnung, die in zweiter Gerichtsinstanz bestätigt wurde.

    In Eching wird nun darüber nachgedacht, über eine sogenannte Außenbereichssatzung die Villa erhalten zu können. Der Eigentümer hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Über eine

    Obwohl in der aktuellen Sitzung noch keine Entscheidung über den Erlass einer Satzung getroffen werden sollte, kam es zu einer kontroversen Diskussion. Ob eine Satzung aufgestellt werden kann oder nicht, dazu geht die rechtliche Einschätzung seitens des Rechtsvertreters des Antragstellers und der staatlichen Behörden auseinander, wie in der Sitzung deutlich wurde. Es sei das erste Gebäude der sogenannten Malersiedlung gewesen, sagte Luge, nach dessen Meinung eine Außenbereichssatzung nicht nur für dieses Gebäude gelten sollte. Eine Satzung sei sicherlich nicht ganz unproblematisch, deshalb solle sich der Gemeinderat juristischen Rat holen, so Luges Vorschlag.

    Einige fürchten aber, dass die Gemeinde mit der Satzung einem Regelverstoß im Nachhinein toleriert und der Kontrollbehörde Landratsamt in den Rücken fällt. „Wir schaffen einen Präzedenzfall und die Möglichkeit, dass das Haus stehen bleibt“, kritisierte Martin Wieser, und Franz Pentenrieder will keine Bausünden heilen, wenn jemand so dreist sei, Baugenehmigungen nicht einzuhalten. Ulrike Trinks fand die juristische Argumentation der Antragsvertreter tief greifender als die des Ministeriums. Sie will die Möglichkeit einer Außenbereichssatzung nutzen, um das Norwegerhaus zu retten, aber auch einen Rückbau der Umbauten regeln. Und Luge fügte an, dass es Gemeinden gebe, die anders mit der Meinung des Landratsamtes umgingen. „Man muss nicht obrigkeitshörig sein.“

    Markus Heggl fasste die emotionale Problematik, in dem das Gremium steckt, zusammen: „Es ist ein Wahnsinn, das Haus abzureißen, es ist aber auch ein Wahnsinn, was dort vorgefallen ist.“ Der nächste Schritt müsse Hand und Fuß haben, „sonst schaffen wir einen Bezugsfall, der um den ganzen Ammersee rumgeht“. Karl Heinzinger, der erst nach einer Rechtsberatung über die Sache diskutieren will, hatte sich mit dem Antrag auf Ende der Diskussion in der Sitzung nicht durchsetzen können. Jetzt soll der Fachanwalt Dr. Gerhard Spieß über den möglichen Spielraum informieren.

    Noch keine Entscheidung gibt es zum Erlass von Einfriedungssatzungen für Grundstücke östlich der Kaagangerstraße und südlich des Finkenwegs. Bei Letzteren sei ein Bebauungsplan das bessere Instrument, informierte Luge über die Einschätzung des Planers. Nun soll mit den Grundstückseigentümern über Ausgleichsflächen, die zu schaffen sind, gesprochen werden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden