Weil „Die Gemeinde hat keine Einwände und Anregungen und verzichtet sowohl auf eine Stellungnahme als auch auf eine weitere Beteiligung am weiteren Verfahren“, so lautet der Beschluss des Gemeinderats Weil zu drei behandelten Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden. Die Kommune wird dazu als Träger öffentlicher Belange baurechtlich beteiligt. Betroffen ist die Änderung des Bebauungsplanes im Gewerbegebiet „Kaltenberg-Süd“ der Gemeinde Geltendorf. Dort geht es um die Änderung von Dachneigungen.
Bauleitplanung