Die Frage der Verhältnismäßigkeit stellte sich für die Finninger Gemeinderatsmitglieder, als es in der jüngsten Sitzung darum ging, ob der Bebauungsplan „Finning-West“ geändert werden soll. Ein Bauwerber wollte seine Terrasse mit einer Glas-Alu-Konstruktion überdachen und fragte deshalb die rechtliche Situation in der Gemeinde ab.
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