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Baudenkmal: Landratsamt sieht Baurecht in zweiter Reihe

Baudenkmal

Landratsamt sieht Baurecht in zweiter Reihe

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    Diese Villa in zweiter Reihe an der Rotter Straße ist jetzt denkmalgeschützt und bleibt bestehen. Dass Landratsamt ist der Meinung auf dem Grundstück könne gebaut werden, die Gemeinde bleibt jedoch bei ihrem Nein.
    Diese Villa in zweiter Reihe an der Rotter Straße ist jetzt denkmalgeschützt und bleibt bestehen. Dass Landratsamt ist der Meinung auf dem Grundstück könne gebaut werden, die Gemeinde bleibt jedoch bei ihrem Nein. Foto: Stephanie Millonig

    Erneut ist es im Bauausschuss des Dießener Gemeinderates um eine Bauangelegenheit in zweiter Reihe am oberen Ende der Rotter Straße zwischen dem ehemaligen Forsthaus und dem Sägewerk gegangen. Die Angelegenheit hatte das Gremium erstmals im Herbst beschäftigt. Damals war beantragt worden, eine kleine Mansarddachvilla aus den Jahren 1919/20 abzubrechen und durch ein Zweifamilienhaus zu ersetzen. Der Abbruch des Landhauses ist derzeit kein Thema mehr, weil das Landesamt für Denkmalpflege dem Häuschen eine Denkmaleigenschaft zubilligt und es in die amtliche Liste nachgetragen werden soll. Doch der Bau eines Zweifamilienhauses lag am Montag erneut auf dem Tisch des Bauausschusses.

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