Startseite
Icon Pfeil nach unten
Landsberg
Icon Pfeil nach unten

BGH-Urteil: Mann aus Kreis Landsberg klagte gegen hohe Abschleppkosten

BGH-Urteil

Mann aus Kreis Landsberg klagte gegen hohe Abschleppkosten

    • |
    Wie viel "Lösegeld" muss man für sein Auto zahlen? Der BGH hat am Freitag entschieden: Obergrenze sind die ortsüblichen Preise.
    Wie viel "Lösegeld" muss man für sein Auto zahlen? Der BGH hat am Freitag entschieden: Obergrenze sind die ortsüblichen Preise. Foto: Daniel Karmann (dpa)

    In einer Klage gegen zu hohe Abschleppkosten ist der Bundesgerichtshof am Freitag zu einer Entscheidung gekommen: Falschparker müssen nicht jede Summe zahlen, um wieder an ihr abgeschlepptes Auto zu kommen. Für

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden