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Außenbereich: Norwegerhaus in Eching muss abgerissen werden

Außenbereich

Norwegerhaus in Eching muss abgerissen werden

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    Das frühere Sommer- und Atelierhaus des Malers Hans Beat Wieland am Kaaganger in Eching muss abgerissen werden. Eine entsprechende Anordnung des Landratsamtes hat der Verwaltungsgerichtshof in München jetzt bestätigt.
    Das frühere Sommer- und Atelierhaus des Malers Hans Beat Wieland am Kaaganger in Eching muss abgerissen werden. Eine entsprechende Anordnung des Landratsamtes hat der Verwaltungsgerichtshof in München jetzt bestätigt. Foto: Foto: Gerald Modlinger

    Eching Ein Schwarzbau ist noch nie abgerissen worden, heißt es gerne, wenn über die Folgen gesprochen wird, die nicht genehmigte Bauvorhaben zeitigen können. Doch nicht immer geht es mit Geldbußen und Tekturanträgen glimpflich für die Bauherren ab: Das sogenannte Norwegerhaus im

    Damit zerplatzte der Traum einer Familie aus dem vornehmen Münchner Stadtteil Solln von einer Villa mit Seezugang an einer der exklusivsten Stellen am Ammersee. 1999 hatte die Familie das Grundstück erworben, auf dem sich zwischen 1900 und 1913 der Maler Hans Beat Wieland (1867-1945) in mehreren Bauabschnitten ein Sommer- und Atelierhaus im norwegischen Stil errichtet hatte. Diese für den hiesigen Raum originelle Schöpfung war 1980 auch der Grund, das Haus unter Denkmalschutz zu stellen. Auffällig ist seine ochsenblutrote Verkleidung, als denkmalwürdig wurde es vor allem wegen seines Riegelmauerwerks, seines Grassodendachs nach dem Vorbild der nordischen Rasenarchitektur, seiner nordischen Ornamentik und der vermuteten künstlerischen Gestaltung im Innern erkannt, führten die Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege vor dem Ersten Senat unter dem Vorsitz von Andreas Dhom aus.

    Von all dem ist heute bis auf die ochsenblutrote Fassade nicht mehr viel vorhanden und deshalb wurde das Norwegerhaus aus der Denkmalliste gestrichen – mit weitreichenden Folgen für den Eigentümer. Die von ihm vorgenommenen Umbauten beseitigten nach Überzeugung der Ämter die historische Substanz fast vollständig und veränderten das Haus über das vom Landratsamt genehmigte Maß. „Unser erster Eindruck war, dass man in einem kompletten Neubau steht, man hatte nicht den Eindruck, dass noch etwas Altes da war“, fasste Viktor Klaus, der Jurist am

    Als Neubau bewertet

    Das Landratsamt wertete das Bauvorhaben nun als Neubau. Und da sich das einstige Künstlerhaus im Außenbereich befindet, sei ein solcher Neubau nicht genehmigungsfähig. Er würde die im Flächennutzungsplan dargestellten öffentlichen Belange beeinträchtigen und einen Bezugsfall für weitere Bauwünsche an der südlichen Kaagangerstraße schaffen. Deshalb ordnete das Landratsamt die Beseitigung des Gebäudes an.

    Dagegen zog der Eigentümer vors Verwaltungsgericht. Dort erzielte er einen Teilerfolg: Die Beseitigungsanordnung wurde aufgehoben. Lange konnte sich der Kläger darüber nicht freuen, das Landratsamt ging in Berufung.

    Vor dem Verwaltungsgerichtshof bekam die Genehmigungsbehörde auf voller Linie recht. Es gebe objektiv kein Baudenkmal mehr, erklärte der Vorsitzende Richter in seiner mündlichen Begründung, und ein neues Gebäude könne an dieser Stelle nicht zugelassen werden. Auch der Ausnahmetatbestand, dass das vorhandene Gebäude vom Eigentümer längere Zeit selbst bewohnt wurde, sei nicht gegeben. Er und seine Familie waren nie in Eching gemeldet.

    Auch Keller darf nicht bleiben

    Die Argumente des Rechtsanwalts des Klägers, Dr. Wilfried Niedermeier, überzeugten die Kammer nicht. Der Klagevertreter stellte vor allem darauf ab, ob das Bauvorhaben überhaupt die öffentlichen Belange im Hinblick auf die Erhaltung des Landschaftsbildes beeinträchtige. Außerdem sei 2002 auf dem südlichen Nachbargrundstück ein Neubau genehmigt worden. Hier sei jedoch die Voraussetzung des längerfristigen Wohnens gegeben gewesen, rechtfertigte die Landesanwältin diese Genehmigung. Auch mit seinem Vorschlag, zumindest den vom Landratsamt genehmigten Keller unter dem Norwegerhaus erhalten zu dürfen, um das Grundstück bewirtschaften zu können, scheiterte Niedermeier vor Gericht.

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