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Augsburg/Oberbayern: Junger Mann stellt Kindern nach und schreibt Liebesbriefe

Augsburg/Oberbayern

Junger Mann stellt Kindern nach und schreibt Liebesbriefe

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    Ein 20-Jähriger „überhäufte“ laut Anklageschrift vor zwei Jahren einen 13-jährigen Schüler mit Handynachrichten. Nun stand er vor dem Augsburger Amtsgericht.
    Ein 20-Jähriger „überhäufte“ laut Anklageschrift vor zwei Jahren einen 13-jährigen Schüler mit Handynachrichten. Nun stand er vor dem Augsburger Amtsgericht. Foto: Jakob Stadler (Archiv)

    Ein Altersunterschied von vier oder fünf Jahren ist in der Liebe meist kein Problem. Wenn die Partner beide erwachsen sind. Anders sieht es aus, wenn sich ein junger Mann zu Kindern hingezogen fühlt, Liebesbriefe schreibt, ihnen auflauert und sich nicht so leicht abwimmeln lässt. Ein solcher Fall, der auch an zwei Schulen für Aufregung gesorgt hat, ist nun vor dem Augsburger Amtsgericht verhandelt worden. Ein heute 20-jähriger Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er mehrere Kinder durch sein aufdringliches Verhalten belästigt und in Angst versetzt hat.

    Angeklagter soll stürmisch an der Tür geklingelt haben

    Es waren insgesamt sechs Jungen im Alter zwischen zwölf und 14, denen der junge Mann in den Jahren 2016 und 2017 nachstellte. Die erste Fall spielte sich im ersten Halbjahr 2016 ab – damals im oberbayerischen Weilheim. Er schickte einem 13-jährigen Jungen Liebesbriefe, klingelte an dessen Haustür und ging ihm hinterher, wenn er in der Stadt unterwegs war. Auch bei zwei weiteren, zwölfjährigen Jungen verhielt sich der Angeklagte ähnlich.

    Im Herbst 2016 richtete sich die Aufmerksamkeit des Angeklagten dann auf einen 13-jährigen Schüler eines Internats am Ammersee. Er „überhäufte“ laut Anklageschrift den Schüler mit Handynachrichten und ging immer wieder auf das Schulgelände, obwohl ein Hausverbot gegen ihn verhängt worden war. Die Schule informierte aus Sicherheitsgründen alle Schüler, Lehrer und Eltern über die Situation.

    Ende 2016 und Anfang 2017 wurden dann in Augsburg, wo der Angeklagte offenbar inzwischen lebte, noch zwei weitere Kinder das Opfer seiner Nachstellungen. Er folgte den Jungen draußen, schrieb ihnen Nachrichten, und suchte sie an ihrer Schule, dem Rudolf-Diesel-Gymnasium in Hochzoll, auf. Bei einem der Jungen klingelte er laut Anklage einmal so lange und hartnäckig an der Haustür, bis die Polizei gerufen wurde und ihn daran hinderte. In einem Fall soll er sich auf das Grundstück der Familie eines Jungen geschlichen und durchs Fenster fotografiert haben.

    Die Kinder hätten durch das Verhalten des jungen Mannes Angst bekommen. Teils trauten sie sich alleine nicht mehr aus dem Haus. Teils hatten sie sogar Angst, ans Telefon zu gehen, wenn die Rufnummer nicht angezeigt wurde. In einem Fall übernachtete eine Mutter mit ihrem Sohn für eine Nacht woanders, um den Nachstellungen des Angeklagten zu entkommen. Der Angeklagte ließ sich auch durch Gerichtsbeschlüsse, wonach er sich den Opfern nicht mehr nähern durfte, in seinem Verhalten nicht stoppen.

    Nicht öffentlich: Angeklagter legt vor Gericht Geständnis ab

    Was den zur Tatzeit erst 17- und später 18-Jährigen dazu bewegt hat, den Kindern so nachzustellen, wird nicht öffentlich bekannt. Das Gericht schließt die Öffentlichkeit zum Schutz des jungen Täters aus. Nach Informationen unserer Redaktion räumt der Angeklagte die Taten hinter verschlossenen Türen allesamt ein. Seine Rechtsanwälte Stefan Mittelbach und Winfried Folda sprechen dabei für ihn.

    Nur wegen des Geständnisses schickt das Gericht den jungen Mann nicht ins Gefängnis und gibt ihm noch einmal eine Chance. Die Strafe von einem Jahr und neun Monaten wird zu Bewährung ausgesetzt. Eine Auflage ist aber offenbar, dass er sich Kindern nicht nähern darf. Sexuell belästigt hat er die Kinder offenbar in keinem der Fälle. Auch nicht in den von ihm verfassten Handynachrichten und Liebesbriefen. Er selbst, so die Einschätzung der Prozessbeteiligten, sei zur Tatzeit in seiner Entwicklung noch auf dem Niveau eines Kindes gewesen. Deshalb habe es sich auch um eine Art kindliche Liebe gehandelt. Zu der Einschätzung, dass der junge Mann konkrete pädophile Neigungen haben könnte, kam das Gericht nach Informationen unserer Redaktion nicht.

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