Diese Satzung regelt künftig, wie bei der Einreichung eines Bürgerbegehrens und bei der Durchführung eines Bürgerentscheides zu verfahren ist. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in der Gemeinde Denklingen in Kraft und wird somit auch auf die beiden anstehenden Bürgerentscheide Einfluss haben. Dies versuchten unter anderem die Gemeinderäte Regina Wöfl (FWG) und Martin Steger (FWG) zu verhindern, um sich die Chance auf Durchführung der Bürgerentscheide am Tag der Kommunalwahlen am 16. März nicht zu verbauen, wie sie sagten. Diesen Termin allerdings sieht neben Bürgermeisterin Viktoria Horber auch Geschäftsstellenleiter Johann Hartmann als unrealistisch an. „Am Tag einer Gemeinde- oder Landkreiswahl dürfen keine weiteren Abstimmungen stattfinden“, so Hartmann. Ob hiervon wegen des engen Zusammenhangs zwischen Bürgerentscheid und Kommunalwahl eine Ausnahme vom Innenministerium erteilt wird, erscheint der Gemeindeverwaltung äußerst zweifelhaft.
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