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Schiedsgerichte sollen künftig bei strittigen Rückgabe von NS-Raubkunst entscheiden

NS-Raubkunst

Was Schiedsgerichte künftig besser machen sollen als die Raubgut-Kommission

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    Die Lost Art-Datenbank ist noch immer voll von internationalen Such- und Fundmeldungen zur NS-Raubkunst.
    Die Lost Art-Datenbank ist noch immer voll von internationalen Such- und Fundmeldungen zur NS-Raubkunst. Foto: Marijan Murat, dpa

    Von der Beratenden Kommission für NS-Raubgut, als Vermittlerin tätig bei Streitfragen zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, hat man sich bei ihrer Gründung vor gut 20 Jahren mehr versprochen. Nicht, dass die zehn ehrenamtlichen Mitglieder der Kommission unter dem Vorsitz des Ex-Verfassungsrichters Hans-Jürgen Papier schlechte Arbeit leisten würde. Der viel kritisierte Mangel an Effizienz - die Kommission kann auf lediglich zwei Dutzend herbeigeführte Restitutionen verweisen - ist vielmehr strukturbedingt, und die im Laufe ihres Bestehens erfolgten Reformierungen der Kommission haben nie zum erhofften durchschlagenden Erfolg geführt.

    Nun soll die Beratende Kommission abgeschafft werden, ein anderes Verfahren an ihre Stelle treten: Schiedsgerichte. So wollen es der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände. Man habe monatelang miteinander verhandelt über Verbesserungen der Situation von Rückführungen der NS-Raubkunst und habe sich nun auf die Schiedsgerichtsbarkeit einigen können, sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth bei ihrem Redaktionsbesuch in Augsburg. In die Diskussionen um eine neue Verfahrensordnung seien unter anderem auch der Zentralrat der Juden in Deutschland sowie die Jewish Claims Conference einbezogen worden. Anfang Oktober bei der Kultusministerkonferenz soll die Einrichtung von Schiedsgerichten bei Differenzen hinsichtlich der Raubgut-Rückgabe endgültig festgezurrt werden. Letztliches Ziel ist ein Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern unter Einbeziehung der Kommunen.

    Die einseitige Anrufbarkeit war für Claudia Roth „ein zentraler Wunsch“

    Vor allem an zwei Stellschrauben werden sich die Schiedsgerichte fundamental von der bisherigen Praxis der Beratenden Kommission unterscheiden. Künftig sind die Schiedsinstanzen von lediglich einer der Konfliktparteien anrufbar; zudem ist der Schiedsspruch rechtsverbindlich, eventuelle Verfahrensfehler vor staatlichen Gerichten klagefähig. Gerade die einseitige Anrufbarkeit sei „ein ganz zentraler Wunsch“ gewesen, sagt Claudia Roth.

    Ein zentraler Punkt bei der Besetzung der Schiedsgerichte ist auch die Expertise der Gerichtsmitglieder - ein Thema, das auch die in diesem Frühjahr neu formulierten Prinzipien der „Washingtoner Erklärung“, der von einer Vielzahl von Staaten unterzeichneten Raubkunst-Rückgabeverpflichtung, die sogenannten „Best Practises“ anführen. Auch der Gedanke der Repräsentation soll stärker Beachtung in der Besetzung der Schiedsgerichts-Mitglieder finden, gerade in Anbetracht der Tatsache, dass die infrage stehende Raubkunst sich einst in überwiegend jüdischem Besitz befand.

    Die Provenienzforschung soll dusch das neue Verfahren gestärkt werden

    Neu ist auch, dass den Schiedsgerichten die Möglichkeit gegeben sein soll, innerhalb des Verfahrens eigenständige Gutachten zur Provenienz strittiger Objekte in Auftrag geben zu können. Eine Reaktion darauf, dass die Provenienzforschung bisher überwiegend an Museen erfolgt, was die Problematik mit sich bringt, dass die Herkunftsforschung somit in den Händen der zur Rückgabe aufgeforderten Einrichtungen liegt.

    Mit der Einführung von Schiedsgerichten ist ein Restitutionsgesetz - immer wieder und gerade auch vonseiten des Freistaats Bayern gefordert - vom Tisch. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren würde „viel zu lange dauern“, argumentiert Kulturstaatsministerin Roth und verweist in diesem Zusammenhang auch auf das Alter der Nachkommen der inzwischen verstorbenen ursprünglichen Besitzer. Insgesamt, ist die Grünen-Politikerin überzeugt, sei die Schiedsgerichtsbarkeit „eine Stärkung dessen, was Restitution angeht“.

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