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Prozess gegen Sängerin: Melanie Müller: Bin einfach nur reiseunfähig

Prozess gegen Sängerin

Melanie Müller: Bin einfach nur reiseunfähig

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    Schlagersängerin Müller sagt: Ich bin einfach nur reiseunfähig
    Schlagersängerin Müller sagt: Ich bin einfach nur reiseunfähig Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

    Nach der kurzfristigen krankheitsbedingten Absage ihres Prozesses um Hitlergruß-Vorwürfe hat sich Schlagersängerin Melanie Müller zu den Hintergründen geäußert. «Also ich bin nicht verhandlungsunfähig, sondern einfach nur reiseunfähig», sagte die 36-Jährige dem Fernsehsender RTL. Ihr Arzt habe ihr abgeraten zu fliegen, weil sie wegen verschiedener Erkrankungen Probleme mit dem Druckausgleich im Flugzeug hätte bekommen können.

    Sie habe vor mehreren Monaten einen Schlaganfall im Gleichgewichtsorgan auf dem rechten Ohr gehabt. «Das hängt mir immer noch ein bisschen nach und seit mehreren Wochen bin ich auch noch leicht erkältet», sagte Müller.

    Der Prozess am Amtsgericht Leipzig gegen Müller hätte am Dienstag beginnen sollen. Sie hatte sich jedoch krankgemeldet. Einem RTL-Bericht zufolge soll die Sängerin am Montagabend - dem Vorabend des abgesagten Prozesstermins - auf Mallorca in einem Club aufgetreten sein. «Das Gericht weiß, welche Krankheit sie hat und hat sie deshalb entschuldigt», sagte Stefan Blaschke, Pressesprecher des Amtsgerichtes, dem TV-Sender.

    Müller ist wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt. Sie soll bei einer Veranstaltung im September 2022 in Leipzig von der Bühne aus mehrfach den Hitlergruß Richtung Publikum gezeigt haben. Außerdem geht es um den Vorwurf des Drogenbesitzes. Müller soll laut Anklage im vergangenen August in ihrer Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette aufbewahrt haben.

    Müller hatte die Vorwürfe und jegliche Nähe zu «Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut» zurückgewiesen. Die fragliche Geste sei eine Bewegung gewesen, um das Publikum anzuheizen, hatte sie betont. Für die Sängerin gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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