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Kommentar: Endlich kommt Bewegung in die Rückgabe der NS-Raubkunst

Kommentar

Endlich kommt Bewegung in die Rückgabe der NS-Raubkunst

Stefan Dosch
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    In der Schlosskirche Ellingen in Mittelfranken fanden US-Soldaten im April 1945 ein Warenlager, das auch NS-Raubkunst enthielt.
    In der Schlosskirche Ellingen in Mittelfranken fanden US-Soldaten im April 1945 ein Warenlager, das auch NS-Raubkunst enthielt. Foto: Deutsches Zentrum Kulturgutverluste

    In den vergangenen gut zwei Jahrzehnten ist es aufgrund der Empfehlungen der Beratenden Kommission für NS-Raubgut zu ganzen 24 Restitutionen gekommen. Eine beschämend dürre Bilanz in Anbetracht der Tatsache, dass in der „Lost Art“-Datenbank, einem vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste geführten Verzeichnis zur NS-Raubkunst, auch heute noch Zigtausende in ihrem Status ungeklärte Werke aufgelistet sind.

    Als 1998 in der „Washingtoner Erklärung“ internationale Grundsätze festgelegt wurden für die Rückführung von konfisziertem Kulturgut während der NS-Terrorherrschaft, verpflichtete sich neben 43 weiteren Ländern auch Deutschland dazu, für „faire und gerechte Lösungen“ mit den Erben der ehemaligen, zumeist jüdischen Besitzer der geraubten Kunst sorgen zu wollen. In diesem Zusammenhang wurde 2003 die Beratende Kommission, nach der ersten Vorsitzenden auch Limbach-Kommission genannt, ins Leben gerufen, um bei strittigen Rückführungsfragen zu vermitteln.

    Doch die Beratende Kommission ist nun mal mit fatalen Geburtsfehlern behaftet. Nicht nur, dass ihre Entscheidungen keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Das größere Handicap ist, dass sie nur in beiderseitigem Einvernehmen zwischen dem Antragsteller auf Rückgabe und dem heutigen Besitzer angerufen werden kann. Wer sich der Begutachtung durch die Kommission verweigert – der Freistaat Bayern tat dies hartnäckig im Falle des von ihm verwahrten Picasso-Gemäldes „Madame Soler“ –, hat außer mit dem moralischen Schwarzen Peter mit keinerlei Sanktion zu rechnen.

    Die Politik ging aufs Ganze mit der Abschaffung der Kommission

    Aus dieser Schieflage hat der Bund nun endlich die Konsequenz gezogen. Allerdings nicht in der Weise, wie es zu erwarten gewesen wäre und wie es auch im Koalitionsvertrag der Ampelregierung formuliert ist, nämlich durch eine Stärkung der Beratenden Kommission, was eigentlich nur auf das Einkassieren des obligatorischen doppelten Anrufungswillens hätte hinauslaufen können. Aber nein – der Bund ging im Einvernehmen mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gleich aufs Ganze und läutete das Ende der Beratende Kommission ein. Um anstatt ihrer ein neues Verfahren zu installieren: Schiedsgerichte sollen künftig in Streitfragen um die Rückführung verfolgungsbedingt entzogener Kunst zum Einsatz kommen, nunmehr auch einseitig anrufbar und obendrein rechtsverbindlich hinsichtlich der Entscheidungen.

    Nach einem Vierteljahrhundert mit den Washingtoner Prinzipien, nach mehr als 20 Jahren mit der Beratenden Kommission nun alles gut? Im Falle von Raubkunst im Besitz öffentlich getragener Museen und Institutionen mag die Schiedsgerichtsbarkeit für ein effektiveres Vorgehen sorgen, ist der Schiedsspruch doch künftig bindend, und Deutschland hat sich zur Rückführung verpflichtet.

    Anders verhält es sich mit ehemals konfiszierter Kunst im heutigen Privatbesitz. Hier würde nur ein Restitutionsgesetz die gebotene Wirksamkeit entfalten. Das aber hat der Bund nicht angepackt – wohl wissend, dass der Staat hier nicht um die Frage der Entschädigung herumkommen würde: Entschädigung für jene in einem Schiedsverfahren unterlegenen Besitzer, die einst in gutem Glauben Kunstwerke für teures Geld erworben haben; Werke, deren Wert sich über die Jahre nicht selten noch vervielfacht hat. Solch ein gesetzliches Regelwerk auf die Beine zu stellen, dazu fehlt es in dem Land, das sich in Worten stets beflissen zu seiner historischen Verantwortung bekennt, am politischen Willen

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