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Musik: Aus alt wird neu: Songs aus der Vergangenheit kommen immer wieder

Musik

Aus alt wird neu: Songs aus der Vergangenheit kommen immer wieder

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    Aus alt wird neu: Songs aus der Vergangenheit kommen immer wieder
    Aus alt wird neu: Songs aus der Vergangenheit kommen immer wieder

    Schaltet man das Radio an, hört man in den Charts nicht nur neue Lieder - man denke zum Beispiel an den Song Narcotic von YouNotUs, Janieck und Senex. Immer wieder tauchen bekannte Melodien aus der Vergangenheit auf. Teilweise werden sogar vorhandene und schon veröffentlichte Lieder einfach von anderen Künstlern neu interpretiert. Wenn daran nichts verändert wurde, bezeichnet man das als Cover.

    "Das ist aber gar kein so neues Phänomen", erzählt Rolf Störmann vom Hitradio RT1-Morgenteam. Tatsächlich werden gerade sehr viele Songs veröffentlicht, deren Melodien bekannt vorkommen, betont Störmann. Auffällig sei das vor allem darum, weil die "alten" Lieder in ihrer ursprünglichen Form so nicht mehr im Radio zu hören seien.

    Schon vor dem 18. Jahrhundert wurden Lieder gecovert

    Auch Emanuel Kellner vom Musikmanagement Zoundrin München betont, dass schon immer gecovert wurde. Das gehe bis in das 18. Jahrhundert und weiter zurück. Schon damals wurden vermehrt Lieder gespielt, die von der breiten Masse bevorzugt wurden, erzählt Kellner. "Das Covern beziehungsweise das Produzieren von sogenannten 'Sound-a-likes' wird heutzutage noch bewusster verwendet, leider." Risikominimierung und Trittbrettfahren seien hier die Stichworte. Lieder, die sich schon einmal gut verkauft haben, würden mit großer Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft wieder gut bei den Hörern ankommen.

    Wichtig sei dabei, zwischen Cover und einer sogenannten "Bearbeitung" zu unterscheiden. Das ist nämlich vor allem in rechtlicher Hinsicht relevant. Während bei einem Cover das bestehende Werk, in der Regel ein Verbund aus Komposition und Textdichtung, nur von einem anderen Künstler neu interpretiert wird, wird bei der Bearbeitung ein neues Werk geschaffen, erklärt Kellner. Daher ist auch die Klärung der Rechte mit mehr Aufwand verbunden. So kann es sein, dass nur ein Teil des Werkes verändert, ergänzt oder ganz weggelassen werde.

    Die Gema schützt in Deutschland die Urheberrechte von Künstlern

    Will man mit einem Cover oder einer Bearbeitung an die Öffentlichkeit gehen, muss man sich unbedingt die notwendigen Rechte bei den zuständigen Verantwortlichen einholen, betont Wolf-Dietmar Schoepe, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Es sei wichtig zu klären, bei wem die Urheberrechte, das Recht an der Komposition, und bei wem die Leistungsschutzrechte, also die Rechte an der Aufnahme liegen.

    Beliebte Lieder und Melodien aus der Vergangenheit sind oftmals ein erneuter Erfolgsgarant.
    Beliebte Lieder und Melodien aus der Vergangenheit sind oftmals ein erneuter Erfolgsgarant. Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolfoto)

    Grundsätzlich gilt: Ohne die Erlaubnis des Urhebers geht nichts. Meistens muss man diesen aber nicht direkt fragen, da eine Verwertungsgesellschaft die Rechte für den Urheber verwaltet. In Deutschland ist das beispielsweise die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema). Sie sorgt dafür, dass Künstler eine gerechte Entlohnung erhalten, sofern ihre urheberrechtlich geschützten Werke von anderen genutzt werden.

    Gut zu wissen: 70 Jahre nach dem Tod des zuletzt lebenden Urhebers erlöschen die Urheberrechte und die Werke sind danach "gemeinfrei". Diese Werke können dann ohne Einverständnis des Autors verwertet und verbreitet werden. Dementsprechend vermutet Kellner in den kommenden Jahren sogar noch eine deutliche Zunahme von der Interpretation bereits bestehender Werke in der Unterhaltungsmusik.Entweder als Cover oder als neu geschaffenes Werk. Bestes Beispiel dafür ist das Stück "Für Elise" von Ludwig van Beethoven, von dem es nun schon unzählige Cover und neu geschaffene Werke gibt.

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