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Kunst: Museum klagt wegen leerer Leinwände: Der Künstler nahm das Geld und verschwand

Kunst

Museum klagt wegen leerer Leinwände: Der Künstler nahm das Geld und verschwand

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    Das Museum für moderne Kunst in Aalborg präsentierte die Arbeit "Take the money and run" des Konzeptkünstlers Jens Haaning. Beide Parteien stritten sich vor Gericht über den Verbleib des Geldes.
    Das Museum für moderne Kunst in Aalborg präsentierte die Arbeit "Take the money and run" des Konzeptkünstlers Jens Haaning. Beide Parteien stritten sich vor Gericht über den Verbleib des Geldes. Foto: Henning Bagger, imago images

    Der kunstvolle Umgang mit dem Geld, er erlernt sich nicht von selbst. Wer schon einmal Geldscheine für ein besonders ausgefallenes Hochzeitsgeldgeschenk gefaltet hat, weiß, wovon hier die Rede ist. Im Netz hat dieser Strauß aus 50 Euro Blumen perfekt ausgesehen, tatsächlich benötigt man jede Menge Fantasie, in dem Knäuel mehr als ein Knäuel zu sehen. Ob der dänische Konzeptkünstler Jens Haaning deshalb auf diese gewagte Idee gekommen ist?

    Das Kunsten Museum of Modern Art im dänischen Aalborg hatte Haaning beauftragt, aus 532.000 dänischen Kronen (etwa 71.300 Euro), die das Museum dem Künstler zukommen ließ, ein Kunstwerk zu gestalten. Haaning hatte dies bereits in Österreich und in Dänemark gemacht und dort Geld in Höhe des durchschnittlichen Jahreslohns auf die Leinwand geklebt. 

    "Nimm das Geld und verschwinde": Am Anfang nimmt es der Museumsdirektor mit Humor

    Die Museumsmitarbeiter staunten allerdings nicht wenig, als sie 2021 die Arbeit von Haaning geliefert bekamen: zwei leere Rahmen samt neuem Titel für die Arbeit: "Nimm das Geld und verschwinde" ("Take the money and run"). Der Museumsdirektor Lasse Andersson nahm es anfangs mit Humor, habe laut gelacht und präsentierte die leeren Rahmen. Die Arbeit hatte ja auch Humor. Als der Künstler sich hartnäckig weigerte, das Geld zurückzubezahlen, war Schluss mit lustig, und das Museum zog vor Gericht. 

    Der Künstler argumentierte, dass er anstelle von Einkommensungleichheit das Verhältnis von Museen und Künstlern thematisiert habe. Es handele sich nicht um Diebstahl, sondern Vertragsbruch, der wiederum Teil seiner Arbeit sei. Das Museum und dann auch das Gericht jetzt sahen das anders. Das Urteil lautet, dass Haaning 40.000 Kronen behalten kann, den Rest muss er zurückzahlen. Der Künstler sagte im Anschluss, dass der Fall gut für seine Kunst gewesen sei, er nun aber nicht wisse, was er tun soll.

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