Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Kultur
  3. Kunst: Museum klagt wegen leerer Leinwände: Der Künstler nahm das Geld und verschwand

Kunst
20.09.2023

Museum klagt wegen leerer Leinwände: Der Künstler nahm das Geld und verschwand

Das Museum für moderne Kunst in Aalborg präsentierte die Arbeit "Take the money and run" des Konzeptkünstlers Jens Haaning. Beide Parteien stritten sich vor Gericht über den Verbleib des Geldes.
Foto: Henning Bagger, imago images

Statt eines Kunstwerks aus lauter Geld übergibt ein Künstler zwei leere Leinwände: Ein dänisches Museum klagte nun vor Gericht.

Der kunstvolle Umgang mit dem Geld, er erlernt sich nicht von selbst. Wer schon einmal Geldscheine für ein besonders ausgefallenes Hochzeitsgeldgeschenk gefaltet hat, weiß, wovon hier die Rede ist. Im Netz hat dieser Strauß aus 50 Euro Blumen perfekt ausgesehen, tatsächlich benötigt man jede Menge Fantasie, in dem Knäuel mehr als ein Knäuel zu sehen. Ob der dänische Konzeptkünstler Jens Haaning deshalb auf diese gewagte Idee gekommen ist?

Das Kunsten Museum of Modern Art im dänischen Aalborg hatte Haaning beauftragt, aus 532.000 dänischen Kronen (etwa 71.300 Euro), die das Museum dem Künstler zukommen ließ, ein Kunstwerk zu gestalten. Haaning hatte dies bereits in Österreich und in Dänemark gemacht und dort Geld in Höhe des durchschnittlichen Jahreslohns auf die Leinwand geklebt. 

"Nimm das Geld und verschwinde": Am Anfang nimmt es der Museumsdirektor mit Humor

Die Museumsmitarbeiter staunten allerdings nicht wenig, als sie 2021 die Arbeit von Haaning geliefert bekamen: zwei leere Rahmen samt neuem Titel für die Arbeit: "Nimm das Geld und verschwinde" ("Take the money and run"). Der Museumsdirektor Lasse Andersson nahm es anfangs mit Humor, habe laut gelacht und präsentierte die leeren Rahmen. Die Arbeit hatte ja auch Humor. Als der Künstler sich hartnäckig weigerte, das Geld zurückzubezahlen, war Schluss mit lustig, und das Museum zog vor Gericht. 

Der Künstler argumentierte, dass er anstelle von Einkommensungleichheit das Verhältnis von Museen und Künstlern thematisiert habe. Es handele sich nicht um Diebstahl, sondern Vertragsbruch, der wiederum Teil seiner Arbeit sei. Das Museum und dann auch das Gericht jetzt sahen das anders. Das Urteil lautet, dass Haaning 40.000 Kronen behalten kann, den Rest muss er zurückzahlen. Der Künstler sagte im Anschluss, dass der Fall gut für seine Kunst gewesen sei, er nun aber nicht wisse, was er tun soll.

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.