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Linus Förster: „Mir muss doch jemand eine Chance geben.“

Für ehemalige Strafgefangene ist der Weg zurück in die Gesellschaft oft nicht einfach.
Foto: Stock Adobe
Resozialisierung

Zweite Chance nach dem Gefängnis: Was verzeiht eine Gesellschaft?

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    Als Linus Förster im September 2017 zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt wird, fällt diese Strafe deutlich geringer aus als von vielen erwartet. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und neun Monate für den ehemaligen Landtagsabgeordneten gefordert. Richter Lenart Hoesch berücksichtigt bei seinem Urteil neben dem Geständnis und den Schmerzensgeldzahlungen einen weiteren Aspekt. Förster, so sagt es Hoesch, sei „gesellschaftlich erledigt“. Was der Richter damals meint: Wenn Förster seine Strafe abgesessen hat und in Freiheit ist, wird er es schwer haben, wieder einen Platz in der Gesellschaft zu finden.

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    1 Kommentar
    Maja Steiner

    „Kindesmissbrauch gilt universell als Tabu.“ Fragt sich nur, weshalb dann die Nachfrage an Kinderpornos so groß ist. Verlogener geht es gar nicht mehr. Bei Sexualstraftätern wie Herrn Förster, wird mir stets zu wenig differenziert. Natürlich war das, was er getan hat eine Straftat und nicht entschuldbar. Trotzdem sehe ich einen gewaltigen Unterschied zu anderen Vergewaltigungsszenarien. Ihm keine neue Chance zu geben, ihn mit allen Vergewaltigern in einen Topf zu stecken halte ich für falsch. Ich denke, er hat sehr gut reflektiert, was es mit seinen Taten auf sich hatte und wird sich nichts mehr zu schulden kommen lassen. Bei Herrn Kalb finde ich es bemerkenswert, dass er von sich aus sagt, dass man selbst versuchen muss, den Weg heraus zu finden und dass nur der es schafft, der es selbst will. Das nenne ich löbliche Eigenverantwortung.

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