Der in Christkindlmärkte, Betriebsweihnachtsfeiern oder den Baumverkauf neben dem Kreisverkehr geworfene Mensch braucht bekanntlich a bisserl was. Zum Beispiel einen Glühwein oder so. Beziehungsweise besser: zwei. Noch besser: mit Schuss. Doch das ist der große Widerspruch dieser spätkapitalistischen Zeit, in der gar unschuldig brennende Kerzlein als kleine Feuerstellen deklariert werden: Wie dann wieder rausfinden aus dem Kreisele? Also wie viel darf man sich geben, um zu ertragen und zugleich gesetzeskonform per MIV (für alle, die es nicht mitbekommen haben: Oft mittlerweile negativ gebrauchte Chiffre für Motorisierten Individualverkehr) nach Hause zu kommen, wie viel erhitzter, meist überzuckerter Rot-, Weiß-, Heidel- oder sonstiger Problembeerwein ist mit der StVO (für alle, die es nicht mitbekommen haben, ach egal) gerade noch so verträglich?
Auf dem Weihnachtsmarkt gilt: Entweder Auto oder Glühwein
Die überaus ernüchternde Antwort des thüringischen TÜV (noch so eine Abkürzung, in Deutschland allerdings wohlbekannt): Nüscht. Nix. Niente. Keine Tasse. Weil nach einer Beispielrechnung schon in diesem Fall und selbst bei einem 80 Kilo schweren Mann die 0,3-Promille-Grenze gerissen werden könnte, nach der dann auffälliges Fahren in Kurven, etwa mit einem Rentierschlitten, strafbewehrt ist. Nun wissen wir nicht, was sich da die Prüfer auf ihrem Bratwurstgrill zusammengebraut haben, die Lebenserfahrung lehrt jedenfalls, dass gerade auf Weihnachtsmärkten der Alkoholgehalt des dauererhitzten Elixiers schneller verdampft als der Kopfschmerz danach.
Gleichwohl: Liebe Leute lasst es sein! Trinkt einen lauwarmen Apfelsaft und seid frohen Mutes! Oder folgt dem Rat der Polizei in Essen: „Wir empfehlen Bürgerinnen und Bürgern, sich zudem schon vor dem Weihnachtsmarktbesuch zu überlegen, wie man ohne das Auto nach Hause kommen könnte.“ Let us be driven home for Christmas! Wobei: mit der Bahn? Rudolph??! Na ja, man kann auch gleich zu Hause bleiben. Und dann aber hoch die Tassen.
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