Ein Streit um Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters könnte der Deutschlandtournee des Sängers im Mai ein Ende bereiten. In Hamburg, Köln, Berlin, Frankfurt am Main oder München, überall gibt es Proteste gegen die Konzerte.
Der Sänger habe sich eindeutig antisemitisch positioniert, sagte Bayerns Antisemitismusbeauftragter Ludwig Spaenle. Mit Blick auf den Angriff Russlands auf die Ukraine kritisierte er, dass sich Waters jüngst zugunsten des russischen Präsidenten Wladimir Putin geäußert habe. Zudem sei er ein exponierter Unterstützer der Bewegung BDS (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen), die zum Boykott des Staates Israel und seiner Güter wegen der Palästinenserpolitik aufruft.
"Die konkrete Politik der israelischen Regierung darf man in einer Demokratie kritisieren. Aber das Existenzrecht des Staates Israels ist nicht verhandelbar", erklärte Spaenle weiter. Ähnlich hatte sich zuvor Charlotte Knobloch geäußert, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern. "Dass Roger Waters' Hass in München keine Bühne bekommen darf, ist für mich eine Frage der demokratischen Selbstachtung", schrieb die 90-Jährige auf Twitter.
In München sollte am Dienstag eigentlich der Wirtschaftsausschuss über das weitere Vorgehen entscheiden. Im Entscheidungsvorschlag des Wirtschaftsreferats heißt es, Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) solle die Geschäftsführung der Olympiapark München GmbH anweisen, das geplante Konzert am 21. Mai in der Olympiahalle abzusagen. Doch die Entscheidung sei auf die Vollversammlung am 22. März vertagt worden, sagte ein Referatssprecher.
Ein Grund dürfte die komplizierte Rechtslage sein. Sie erschwert die Kündigung von Verträgen für Auftritte in kommunalen Räumen. Vor der Plenumssitzung solle sich nun die Regierung von Oberbayern mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses befassen, so der Sprecher.
Die Stadt machte die Stellungnahme einer Kanzlei aus dem November öffentlich, in der auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2022 erwähnt wird, das der Meinungsfreiheit großes Gewicht beimisst. Auch stark polarisierende Meinungen von Künstlern seien vor dem Hintergrund vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst und dürften nicht zum alleinigen Anlass genommen werden, einen Künstler von der Nutzung öffentlicher Einrichtungen auszuschließen, schreibt die Kanzlei. Möglichkeiten sehen die Juristen etwa bei konkreten Anhaltspunkten, dass Verstöße gegen Straftaten wie Volksverhetzung oder Beleidigung zu erwarten sind.
Die Münchner Fachstelle für Demokratie nennt Zitate von Roger Waters, die sie für bedenklich hält. So begründete er den Krieg in der Ukraine damit, dass Putin den Faschismus in dem Land bekämpfen wollte. Die USA nannte er den Hauptaggressor. Und bei Konzerten ließ er Ballons in Schweineform mit einem Davidstern aufsteigen.
(dpa)