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Corona-Krise: Bayerische Chöre sind wütend: Warum dürfen sie noch nicht proben?

Corona-Krise

Bayerische Chöre sind wütend: Warum dürfen sie noch nicht proben?

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    Wann dürfen Chöre wieder proben? Das Bild entstand bei der Aufführung des Weihnachtsoratoriums in der Illertisser Stadtpfarrkirche St. Martin.
    Wann dürfen Chöre wieder proben? Das Bild entstand bei der Aufführung des Weihnachtsoratoriums in der Illertisser Stadtpfarrkirche St. Martin. Foto: Wilhelm Schmid (Archiv)

    Die vier großen bayerischen Chorverbände haben einen Brandbrief an die Bayerische Landesregierung geschrieben. Die Verbände, in denen rund 90.000 Sänger in Bayern organisiert sind, finden ein Festhalten am Verbot des Chorsingens „völlig unverständlich“. „Mit der lapidaren Behauptung einer erhöhten Infektionsgefahr von lautem Gesang, die ohne jede Bezugnahme auf entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgte, können und werden wir uns nicht abfinden, zumal die Bezeichnung „laut“ völlig undifferenziert ist“, heißt es in dem Brief, den der Bayerische Sängerbund, der Fränkische Sängerbund, der Maintal Sängerbund und der Chorverband Bayerisch-Schwaben an die Minister Melanie Huml (Gesundheit), Bernd Sibler (Kunst) und Florian Herrmann (Staatskanzlei) adressiert haben.

    In Baden-Württemberg darf wieder gemeinschaftlich gesungen werden

    Hintergrund des Briefs ist, dass vergangene Woche der Probenbetrieb für Laienmusiker unter strengen Auflagen wieder zugelassen wurden, die Chöre wegen der erhöhten Infektionsgefahr, die mit lautem Gesang verbunden sei, davon ausgenommen sind. Die vier Verbände weisen auf die Regelung in Baden-Württemberg hin, die es seit letzter Woche Amateurchören das Proben ermöglicht. Außerdem auf wissenschaftliche Studien, die Wege aufzeigen, die Ausbreitung von Aerosolen, die beim Singen vermehrt entstehen, zu verringern.

    Seit dem 8. Juni können Laienmusiker in Bayern wieder proben, so lange es sich um Instrumentalmusik handelt. Bis zu zehn Personen dürfen gemeinsam musizieren, so lange besondere Mindestabstände eingehalten werden und Mund-Nasen-Bedeckungen (außer Blasmusikern) getragen werden.

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