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Urteil: Das durfte weg

Urteil

Das durfte weg

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    Die Kunsthalle Mannheim muss die Installation „Mannheimer Loch“ nicht wieder aufbauen und der Künstlerin auch keinen Schadenersatz zahlen. Das Gesetz schütze den Urheber zwar vor der Vernichtung seines Werkes, urteilten die obersten Zivilrichter des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag. In diesem Fall überwiege aber das Interesse der Stadt, die Arbeit für den Um- und Neubau der Kunsthalle zu zerstören. Damit ist ein jahrelanger Streit im Grundsatz beendet.

    Die Installation, die eigentlich „HHole“ heißt, zog sich in dem Ausstellungshaus durch kreisrunde Öffnungen in Boden und Decken über alle sieben Geschossebenen. Für den Umbau ließen die Architekten den Gebäudeteil komplett entkernen, er ist heute offen bis unters Dach. Die Arbeit passte nicht ins Konzept. Zum Entsetzen der Künstlerin Nathalie Braun Barends. „Man hat sie blind gehalten und hinter ihrem Rücken einfach Fakten geschaffen“, sagt ihr Anwalt. Eine zweite Arbeit, die Lichtinstallation „PHaradise“ in der Kuppel des historischen Billing-Baus, wurde bei einer Dachsanierung entfernt. Vor Gericht ging es um Schadenersatz-Forderungen von mehreren hunderttausend Euro. Aber an erster Stelle wollte Braun Barends ihre Werke in der neuen Kunsthalle wieder aufbauen.

    Das Urhebergesetz schützt Werke vor Entstellung oder „anderer Beeinträchtigung“. Was das bedeutet, war umstritten. Der BGH stellt nun klar, dass auch die Vernichtung als „intensivste Form der Beeinträchtigung“ gemeint ist. Das Band zwischen Urheber und Werk werde dabei durchschnitten, sagte der Senatsvorsitzende Thomas Koch. Er hat aber auch die andere Seite im Blick. Die Interessen von Urheber und Eigentümer müssen laut Urteil umfassend gegeneinander abgewogen werden. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle: Gibt es nur die eine Arbeit oder mehrere Exemplare? Welchen künstlerischen Rang hat das Werk? Und ist es für den Gebrauch bestimmt oder „zweckfrei“? Ist die Kunst allerdings wie in Mannheim Teil eines Bauwerks, wird die Neugestaltung in aller Regel Vorrang haben. (dpa)

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