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Urheberrecht: Sollen Urheber an den Gewinnen von Google und Co. beteiligt werden?

Urheberrecht

Sollen Urheber an den Gewinnen von Google und Co. beteiligt werden?

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    Urheberrechtlich geschützte Inhalte sind heute leicht verfügbar über Smartphones.
    Urheberrechtlich geschützte Inhalte sind heute leicht verfügbar über Smartphones. Foto: Gerardo Vieyra, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Das Dilemma ist mit Händen zu greifen. Sollen im modernisierten deutschen Urheberrecht, das bis 7. Juni eine EU-Richtlinie in nationale Gesetzgebung gießen muss, eher die Verwertungsinteressen der Künstler geschützt werden oder die Forderungen der Netzaktivisten nach freiem Zugang zum Zuge kommen? Über 1200 Musiker und Bands haben zuletzt schweres Geschütz aufgefahren, um die Bundestagsabgeordneten in letzter Minute auf ihre Seite zu ziehen. In ihrem offenen Brief beklagen sie „massive Eingriffe in unsere künstlerischen Freiheiten zugunsten global operierender Digitalkonzerne“.

    Auf die Palme bringt die Musiker vor allem die sogenannte Bagatellregel im Gesetzentwurf, die ein doppeltes Problem enthält: Sie würde einerseits erlauben, Ton- und Videosequenzen bis zu 15 Sekunden Länge als „geringfügige Nutzung“ auf Plattformen hochzuladen und andererseits eine „mutmaßliche erlaubte Nutzung“ geschützter Inhalte begründen – auch ohne und gegen den Willen der Urheber, die dagegen erst ein Beschwerdeverfahren einleiten müssten. Bis dieses dann jeweils abgeschlossen ist, sind die künstlerischen Inhalte einem unüberschaubaren Kreis von Nutzern preisgegeben – ohne Vergütung und ohne Kontrolle.

    Rockmusiker Peter Maffay beklagt Übergriff in sein geistiges Eigentum

    Für den Rockmusiker Peter Maffay ist dies ein nicht hinnehmbarer Übergriff in sein geistiges Eigentum: „Jeder erfolgreiche Song ist innerhalb von Sekunden erkennbar. Darauf ist ja ausgelegt“, erklärte er der Süddeutschen Zeitung. Die Popularität eines Songs liege darin, dass Melodien, Textzeilen oder nur Riffs beim Hören sofort einen Aha-Effekt auslösen. Was sich besonders junge Leute zunutze machen, um ihre im Netz hochgeladenen kleinen Videos mit bekannter Musik anzureichern. Dort hört die Geringfügigkeit gleich auf. Die beliebte Plattform TikTok erreicht mit den kurzen Videos ihrer Nutzer allein in Europa mehr als 100 Millionen Menschen im Monat. Ein ideales Umfeld, um sehr einträgliche Werbung zu platzieren.

    "Übergriff in mein geistiges Eigentum": der Sänger Peter Maffay.
    "Übergriff in mein geistiges Eigentum": der Sänger Peter Maffay. Foto: Frank Molter, dpa

    Das Spiel über Bande macht die Sache mit dem Urheberrecht in Zeiten des allzugänglichen Worldwide Webs erst recht kompliziert. Die Produktion von Kultur hat sich radikal kollektiviert. Wozu man früher eine sündteure Studiotechnik benötigte, genügt heute ein Smartphone, das mit seinen Programmen professionelle Videos und Audios erzeugt. Wem gehören die täglich vieltausendfach, oft spielerisch hergestellten Samplings? Denen, die ihrer spontanen Kreativität beim Daddeln freien Lauf lassen, oder immer noch denen, deren Originale in selbstverständlicher Piraterie ausgeschlachtet werden? Die Grenzen zwischen privatem Gebrauch und öffentlicher Nutzung geistiger Güter verschwimmen im Zeichen der jedermann leicht zugänglichen digitalen Technik total.

    Netzaktivisten laufen Sturm gegen jegliche Uploadfilter

    Uploadfilter sollen in den Plattformen die Membran bilden, doch was lassen die automatischen Türhüter durch und was sperren sie aus? Hier kommt der Begriff des Preflagging ins Spiel, das bestimmte Inhalte als vergütungsfrei kennzeichnet. Verfechter des freien Datenverkehrs im weltweiten Netz laufen seit Jahren Sturm gegen jegliche Filterung der hochgeladenen Inhalte. Zensur im weitesten Sinne von Geschmacksfragen über Wettbewerbsverzerrung bis zur politischen Gängelung könnte dadurch ausgeübt werden. Und wo bleibt die Freiheit der Kunst, die auch Amateure beanspruchen dürfen?

    Julia Reda, zehn Jahre Mitglied der Piratenpartei und von 2014 bis 2019 Europa-Abgeordnete, warnt vor dem Gesetzentwurf, den der Bundestag noch im Mai verabschieden sollte: „Es droht weiterhin eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.“ Reda leitet als Expertin für Urheberrecht inzwischen das Projekt „control ©“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte. De facto, sagt sie, verpflichte das neue Urheberrecht kommerzielle Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern. Wurden sie bislang rechtlich nur als neutrale Vermittler angesehen, sind Youtube, Facebook, Instagram & Co. künftig grundsätzlich verpflichtet, für die Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke Lizenzen zu erwerben. Wo dies nicht der Fall ist, kann der „vertrauenswürdige“ Rechteinhaber den roten Knopf drücken und damit die Plattformen zwingen, Inhalte zu blockieren.

    Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche sind weiterhin erlaubt

    Allerdings sollte es auch nicht zu einem Overblocking kommen. Weiterhin soll erlaubt sein, zu Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche geschützte Inhalte frei zu verwenden. Im Versuch, einen fairen Interessensausgleich zu erzielen, holpert das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz durch eine Landschaft voller Fallgruben. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) möchte Kreative und Verwerter fair an den Gewinnen der Plattformen beteiligen. Dafür erhalten die Urheber einen direkten Vergütungsanspruch – jedoch mit Ausnahme der „geringfügigen“ Nutzung, die den Kreativen viel zu willkürlich gezogen ist. Sie pochen auf ihre alleinige Verwertungshoheit. Gleiches gilt für Bild- und Textrechte. Der Verband Privater Medien argumentiert: Top-Szenen eines Fußballspiels oder spektakuläre Momente in TV-Shows seien zusammengeschnitten oft nicht länger als die Bagatellgrenze von 15 Sekunden. Die Zeitungsverleger weisen darauf hin, dass in 160 Zeichen eine ganze Story erzählt werden kann.

    Lesen Sie auch den Kommentar: Die Alles-Gratis-Kultur im Internet muss ein Ende haben

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