Seit 2014 ist es in Deutschland amtlich: Computer- und Videospiele können Kunst sein. Zumindest gibt es bei diesem Thema keine aussagekräftigere Stelle als die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK), zuständig für die Altersfreigabe. Und bei der steht seit bald fünf Jahren in den Leitkriterien: „Computerspiele sind ein selbstverständlicher Teil unserer Alltagskultur und finden auch unter künstlerischem Aspekt Beachtung. Technisch Machbares und ästhetischer Ausdruck können sich in einer Art und Weise verbinden, dass Spiele Merkmale einer Kunstform in der zeitgenössischen Unterhaltung erhalten.“
Ulm