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Streit um den Schatz der Welfen

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Streit um den Schatz der Welfen

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    Im Streit um die Herausgabe des sogenannten Welfenschatzes zieht die Stiftung Preußischer Kulturbesitz vor den U.S. Supreme Court. Die Stiftung werde den Obersten Bundesgerichtshof der USA anrufen, um die Klage auf Herausgabe des Welfenschatzes wegen Unzuständigkeit der amerikanischen Gerichte abzuweisen, heißt es in einer Mitteilung vom Freitag.

    Der Welfenschatz umfasst kostbare Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Anfangs handelte es sich um rund 140 mittelalterliche Goldschmiedearbeiten und andere kunsthandwerkliche Stücke aus dem 11. bis 15. Jahrhundert. 1671 gelangten sie in den Besitz des Welfenhauses. Die Welfen zählen heutzutage zu den ältesten noch existierenden Hochadelsgeschlechtern Europas. Im Jahr 1929 übernahm ein Konsortium jüdischer Kunsthändler 82 Exponate. Nach und nach wurden 40 davon an verschiedene Museen und Privatleute verkauft, vor allem in den USA. Die verbliebenen 42 Teile übernahm im Jahr 1935 der preußische Staat, später kamen noch zwei weitere hinzu. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat die 44 Goldreliquien, um die sich nun der Rechtsstreit dreht, seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut.

    Die Nachfahren jüdischer Kunsthändler gehen davon aus, dass die Objekte ihren Vorfahren von den Nazis scheinlegal weggenommen wurden. Die Restitution wurde erstmals vor elf Jahren gefordert. Die Stiftung „war und ist nach mehrjähriger gründlicher Forschung zu den Umständen des Verkaufes des Welfenschatzes im Jahr 1935 überzeugt, dass es sich nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf handelt“, hieß es. Die Beratende Kommission für NS-Rückgaben bestätigte dies 2014.

    Darauf klagten die Erben vor dem District Court in Washington, der eine Zuständigkeit für eine Klage gegen die Stiftung erkannte. Die Berufung dagegen wurde zunächst von einem dreiköpfigen Gremium abgelehnt, vor drei Tagen scheiterte die Stiftung mit dem Ziel, dies vom voll besetzten Berufungsgericht überprüfen zu lassen. Die Stiftung will nun beim U.S. Supreme Court beantragen, die Entscheidung des Berufungsgerichtes zu revidieren und anzuordnen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.

    Nach deutschem Recht wäre ein Verfahren wegen Verjährung unmöglich. Der deutsche Anwalt der Kläger, Markus Stötzel, geht nach der jüngsten Entscheidung davon aus, dass in Kürze das Hauptsacheverfahren eröffnet wird. „Ein Nachgeben, ein Überdenken der eigenen Position in Berlin ist leider nicht in Sicht, kein Verhandeln ist gewünscht – man will das Verfahren offensichtlich bis zum (bitteren) Ende durchziehen“, erklärte Stötzel. (dpa)

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