Nachdem das Landgericht Hannover im Dezember entschieden hatte, dass das Kirchenfenster eingebaut werden darf, haben die Gegner des Projekts jetzt Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt. Das teilte das Oberlandesgericht Celle am Montag auf Anfrage mit.
Zuvor hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet, der Anwalt des Architekten-Erben Georg Bissen habe erklärt, er sehe gute Gründe dafür, die Entscheidung durch das Oberlandesgericht Celle überprüfen zu lassen. Die Kirchengemeinde reagierte demnach überrascht. "Es ist bedauerlich, dass es nun zu einer weiteren Verzögerung kommt", sagte Kirchenvorstand Reinhard Scheibe der "HAZ".
Eigentlich sollte das 13 Meter hohe Fenster schon am Reformationstag 2018 den Innenraum der Marktkirche in ein neues Licht tauchen. Dagegen wehrt sich aber der Erbe des Architekten Dieter Oesterlen, der für den Wiederaufbau der Marktkirche nach dem Zweiten Weltkrieg verantwortlich war. Er sieht das Urheberrecht seines 1994 gestorbenen Stiefvaters verletzt. Die Kirchengemeinde beruft sich auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit.
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