Die Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft gegen den Kunstsammler Cornelius Gurlitt bekommen ein juristisches Nachspiel. Der Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren und der Münchner Rechtsanwalt Johannes Wasmuth haben Strafanzeige beim Münchener Generalstaatsanwalt gegen den Augsburger Staatsanwalt Johannes Ballis, gestellt, der 2012 die Ermittlungen im Fall des sogenannten „Schwabinger Kunstfunds“ leitete. Im Interview mit unserer Redaktion sagte Hoeren zur Begründung des Strafantrags, es gehe darum zu zeigen, „dass der Staat nicht mit den Mitteln der Strafverfolgung ganz anders geartete Probleme aufarbeitet, nämlich die grundsätzliche Frage, wie Deutschland mit NS-Raubkunst umzugehen hat“.
Ballis habe gewusst, dass er einen Unschuldigen verfolge, und das sei strafbar. Deshalb solle er „als Symbol“ juristische belangt werden und der Staat zum Nachdenken darüber gebracht werden, „die Grundsatzfrage im Umgang mit NS-Raubkunst zu klären, zum Beispiel die Rückgabe von Kunst aus dem Privateigentum jüdischer Händler.“ Hoeren kritisiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen Gurlitt als interessensgeleitet: „Es ging dem Staat im Eigentlichen darum, dass er den Finger auf der Sammlung hält.“
Lesen Sie hier das Interview mit Thomas Hoeren: "Im Fall Gurlitt hat der Staat versagt."