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Museum für Eiszeit-Kunst frühestens in zehn Jahren

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Museum für Eiszeit-Kunst frühestens in zehn Jahren

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    Museum für Eiszeit-Kunst frühestens in zehn Jahren
    Museum für Eiszeit-Kunst frühestens in zehn Jahren Foto: DPA

    Vorher sei das geplante neue Museum für die Eiszeitkunst von der Schwäbischen Alb in der Tübinger Innenstadt nicht realisierbar, sagte am Montag der Rektor der Universität, Bernd Engler. Als Zwischenlösung will die Uni einen Raum im Schloss Hohentübingen umbauen, um die Exponate spätestens in einem Jahr wieder zeigen zu können.

    Derzeit schlummern die älteste bekannte Flöte der Welt und eine mehr als 30 000 Jahre alte Mammut-Figur im Tresor. Die Venus vom Hohlen Felsen ist seit einigen Wochen in Blaubeuren zu sehen. Das Urgeschichtliche Museum dort soll in Zukunft weiter aufgewertet werden. "Die Fundorte müssen eine wichtige Rolle spielen", sagte der baden-württembergische Kunststaatssekretär Dietrich Birk (CDU).

    Blaubeuren, das in der Nähe des Hohlen Felsen liegt, wittert dadurch ebenso wie Niederstotzingen am Lonetal eine Chance. Derzeit arbeiten beide Städte gemeinsam an einem Konzept für ein Museum für Kunst aus der Altsteinzeit. Entscheidend sei, dass alle beteiligten Museen ein überzeugendes didaktisches Konzept entwickelten, um die Besucher an die Eiszeit-Kunst heranzuführen, sagte Birk.

    Der Antrag des Landes, die Alb-Höhlen als UNESCO-Weltkulturerbe anzuerkennen, könne frühestens 2017 auf den Weg gebracht werden, sagte der Staatssekretär. Bis dahin liege der Fokus noch auf dem Schwetzinger Schloss, um dessen Anerkennung als Welterbe sich das Land bemüht. Der Tübinger Archäologe Nicholas Conard hatte für einen UNESCO-Antrag geworben. Die ältesten Kunstwerke der Welt, die aus den Alb-Höhlen stammen, seien zweifellos bedeutender als das Schwetzinger Schloss, hatte Conard argumentiert.

    Baden-Württemberg hat derzeit drei Welterbe-Stätten: das Kloster Maulbronn, die Bodensee-Insel Reichenau und die Grenzanlagen des römischen Limes. Die UNESCO verleiht die Auszeichnung seit 1972 an Kulturgüter von außergewöhnlichem Wert. Diese sollen besonders geschützt und für künftige Generationen erhalten werden.

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