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Maxim Biller muss keine Entschädigung zahlen

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Maxim Biller muss keine Entschädigung zahlen

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    Maxim Biller muss keine Entschädigung zahlen
    Maxim Biller muss keine Entschädigung zahlen Foto: DPA

    Damit hat sich in der zweiten Runde des Rechtsstreits die Kunstfreiheit gegenüber den Interessen der Ex-Freundin des Autors durchgesetzt.

    Vor zwei Jahren hatte die Klägerin vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verbot des Romans erreicht. Sie fühlte sich durch die Schilderung intimer Details in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, da sie sich in der Romanfigur "Esra" wiedererkannte.

    Das Landgericht München hatte ihr im Februar 2008 Entschädigungszahlungen von 50 000 Euro zugesprochen, das Oberlandesgericht die Klage jedoch abgewiesen. Vor allem das Verbot des 2003 aufgelegten Werks hatte Diskussionen über die Bedeutung und die Reichweite der Kunstfreiheit ausgelöst.

    Der Verlag Kiepenheuer & Witsch nahm das Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis. Er teilte jedoch mit: "Ein Grund zur Zufriedenheit besteht angesichts des weiterhin gültigen Verbreitungsverbots nicht."

    Der für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des BGH betonte in seiner Entscheidung die besondere Bedeutung der Kunstfreiheit. "Deren hoher Rang und schrankenlose Gewährleistung gebieten bei der Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Kunstwerke besondere Zurückhaltung", teilte der

    Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung auch damit, dass das Verbot eines Romans einen besonderen Ausnahmefall darstelle. Bei der Entscheidung über eine Entschädigung seien "insbesondere die äußerst schwierige Bestimmung der Grenzen der Kunstfreiheit und die Tatsache zu berücksichtigen, dass das von der Klägerin erwirkte Verbot des Romans bereits erheblich in die Kunstfreiheit eingreift".

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