Als ein Kopf des Aktionsbündnisses „Aufstehen für die Kunst“ kündigen Sie an, vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu gehen, um klären zu lassen, ob das Grundgesetz mit seinem Gebot der Kunstfreiheit (Artikel 5) nicht verlangt, dass bei schrittweisem Aufheben des Lockdowns unbedingt auch kulturelle Veranstaltungen zu berücksichtigen sind. Wovon hängt der Klagezeitpunkt ab?
Christian Gerhaher: Er hängt von der neuen Verordnung des Infektionsschutzes nach der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März ab. Wir gehen aber aufgrund der bereits durchgesickerten Informationen davon aus, dass die Verordnung so sein wird, dass die darstellenden Künste gegenüber den Museen schlechter gestellt sind und erst nach dem Einzelhandel für die Öffnung vorgesehen sein werden. Dies ist nicht in unserem Sinn. Ich glaube, dass unser Eilantrag relativ wahrscheinlich ist.
Sie werden sich ja mit Ihrem Anwalt eingehend beraten haben. Stellte sich dabei die Frage, ob das Recht auf Kunstfreiheit nicht in erster Linie ideell gemeint ist, weniger hinsichtlich einer praktischen Ausübung – so schwer das in manchen Fällen auch zu trennen sein mag.
Gerhaher: Unser Anwalt, der vor allem ein Verwaltungsrechtler ist und der auf die Praktikabilität von Grundrechtsverordnungen spezialisiert ist, erklärt, dass der Artikel 5 nicht nur ideell gemeint sein kann – und vor allem, dass die Gewichtung der Freiheit bezüglich Religion, Versammlung und Kunst ausgeglichen sein muss. Die Religion wurde zwar auch in ihrer Ausübung beschnitten und die Versammlungsfreiheit zum Teil reguliert, aber die Kunst wurde in ihrer Freiheit vollkommen beschnitten. Das heißt, wir haben im Moment keine Kunstfreiheit, die nur dann gegeben ist, wenn wir auch ein Publikum haben. Wir sind zudem der Ansicht, dass nicht nur die grundrechtliche Einschränkung unserer Freiheit Anlass zu unserer Klage sein muss, sondern vor allem auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse einer Studie der TU München in Zusammenhang mit einem Pilotprojekt von Staatsoper und Gasteig, die besagt, dass die Gefährdung bei einem zunächst 200-Personen-, dann 500-Personen-Publikum minimal ist. Es kamen dann noch weitere Studien hinzu, die alle in die gleiche Richtung gehen. Die Studie des Konzerthauses Dortmund, durchgeführt durch das Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut sagt sogar, dass bei Inzidenzen unter 50 ein fast normaler Spielbetrieb ohne größere Gefährdung durchführbar sei. Wir denken, dass diese Nichtberücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse ein schlechtes Licht auf die Entscheidungen der Politik wirft – ja, letztlich ein Zeichen des Kunst- und Kultur-Desinteresses der Politik ist.
Welche Umstände machen Sie hoffnungsfroh, dass Ihr Eilantrag Erfolg haben dürfte?
Gerhaher: Abgesehen von den aussagekräftigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den ungerechtfertigten grundgesetzlichen Einschränkungen in ihrer Totalität denken wir vor allem: Die Tatsache, dass wir zum einen realitätsbewusst sind und nicht radikal, zum anderen uns auch nicht außerhalb anderer gesellschaftlicher Bereiche stellen möchten, sondern nur eine unverhältnismäßig schlechtere Behandlung vermeiden wollen – diese drei Punkte stimmen uns zusammengenommen sehr positiv.
Warum gehen Sie bei dem nationalen Interesse der Kunstfreiheit nicht gleich vor das Bundesverwaltungsgericht?
Gerhaher: Unser Rechtsanwalt sagt, wir brauchen eine Möglichkeit zu klagen. Und wir haben in München die Möglichkeit als Geschädigte, weil wir eben aufgrund abgesagter Vorstellungen nicht auftreten können. Auf der anderen Seite ist es unserer Ansicht nach sinnvoll, zuerst vor einem Landesgericht zu erscheinen und nicht gleich vor ein Bundesgericht zu ziehen. Dies würde uns wahrscheinlich auch ohne eine vorhergehende erstinstanzliche Entscheidung gar nicht erlaubt.
Gab es denn in Ihrer Sache – bei so vielen namhaften und autoritativen Mitstreitern wie Anne-Sophie Mutter, Diana Damrau, Kent Nagano, insgesamt 3000 an der Zahl – keinen Dialog mit der hohen Politik? Es heißt, Sie hätten einen Brief an Frau Merkel geschrieben…
Gerhaher: Ich habe einen Brief an Frau Merkel geschrieben, und ich habe auch mittelbar Rückmeldung dazu bekommen von Frau Grütters, sie ist ja auch als Staatsministerin direkt dafür zuständig. Sie sagte mir, dass Frau Merkel Verständnis hat für unsere Einwände – und ich kenne Frau Merkel ja auch als sehr kulturaffin und interessiert. Ich glaube, persönlich hatte sie wirklich große Probleme, eine so harte Entscheidung zu treffen. Allerdings war ein weiterer Austausch nicht möglich mit Frau Merkel. Wir hatten auf der anderen Seite Kontakte mit verschiedenen Kultusministern, unter anderem in einer längeren Telefonkonferenz mit Herrn Sibler. Herr Lederer aus Berlin wiederum hat in einem Brief eine Auseinandersetzung abgelehnt, weil … ja, weil er es einfach ablehnt. Der Brief war in seiner Argumentationsweise so schwach, wie ich das jetzt hier wiedergegeben habe. Er hat keinerlei Argumente gegen unsere Argumente aufgeführt. Er hat nur gesagt, er habe keine Zeit, und es gebe nichts zu diskutieren. Die Sache ist die: Wir sind nicht politisch aktiv, wir sind nur gesellschaftlich aktiv und wollen unseren Beruf in seinen Rechten gerichtlich klären lassen.
Es gibt offenbar etliche prinzipielle Unterstützer Ihrer Aktion, die sich aber aufgrund staatlicher Zuschüsse nicht trauen, mit ihrem eigenen Namen dafür einzustehen. Was ist da los? Wie ordnen Sie das ein?
Gerhaher: Ich ordne das so ein, dass einerseits Institutionen, die unbedingt öffnen wollen und mitsamt ihren fantastischen Konzepten eine großartige Möglichkeit geboten haben, Kultur weiterlaufen zu lassen und ein Publikum in geringerem Maße zu bedienen, dass diese Institutionen großes Interesse an unserer Aktion haben, dafür auch Unterstützung gewähren – aber sie können nicht Teil der Klage sein, weil sie selbst zum Teil staatliche Institutionen sind. Das heißt: Da würde der Staat in gewisser Weise gegen sich selbst klagen. Das verstehe ich auch. Andere Mitarbeiter ebenfalls solcher Institutionen erklären, sie sind auch auf unserer Seite, können uns aber nach außen nicht unterstützen, weil sie auf Dauer von staatlichen Geldern abhängig sind. Auch da muss ich sagen: Das verstehe ich. Darstellende Künstler, Künstler überhaupt sind in ihrer Situation im Übrigen immer eher privat und in ihrer Situation auf sich selbst zurückgeworfen, und vielleicht ist das auch der Grund, warum wir gesellschaftlich bisher nicht wirklich mit einer Stimme zu sprechen fähig waren. Wir haben keine wirkliche Interessenvertretung. Ich bin der Meinung, dass es sehr schwierig wird, hier in Zukunft mit einer einzigen Stimme zu sprechen.
Selbst für den Fall, dass die Pandemie durch regelmäßiges Impfen in den Griff gebracht worden ist, befürchten Sie schlimmste Nachwirkungen. Was meinen Sie, sind die größten Gefahren?
Gerhaher: Eine große Schwierigkeit wird auf uns zukommen, wenn die Institutionen betroffen sein werden, weil beispielsweise Kommunen nach Ende der Corona-Krise erklären werden, sie sind so schwer getroffen, dass sie sich die Kultur, wie sie früher war, nicht mehr werden leisten können. Ich befürchte sogar, dass die Politik eventuell schon jetzt sagt, wäre doch gut, wenn wir ein paar Institutionen loswürden, dann haben wir später einen kleineren Klotz am Bein. Und ein ganz großes Problem ist auch beim künstlerischen Nachwuchs zu sehen. Sehr viele junge Künstler haben sich schon umorientiert und sich andere Berufe gesucht; ich weiß nicht, wie das künstlerische Personal auf Dauer aufgestellt sein wird. Meine größte Sorge aber ist: Das Publikum könnte entwöhnt sein und womöglich nur zögerlich zurückkommen – weil es sich vielleicht ebenfalls umorientiert hat. Eine gewisse Kontinuität des Publikumsinteresses ist bereits verloren gegangen. Ob wir das jemals wieder aufholen werden, weiß ich nicht. Jede Woche, die ohne Künste verstreicht, ist eine weitere Gefährdung der Künste.
Da wäre dann wieder etwas, das schief läuft in dieser Gesellschaft, deren Gesamtbild Sie ja eher düster zeichnen – hinsichtlich Bildung, ungeheuerlicher Bedeutung des Sports, Aufgabenerfüllung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Müssen Sie die Musik nicht manchmal auch als Trost, als Linderungsmittel empfinden – selbst in Momenten, da genau dies nicht Sinn und Zweck der Musik ist?
Gerhaher: Eine schwierige Frage. Prinzipiell bin ich eher der Meinung, dass die Künste als Trost zu bezeichnen zwar nicht abwegig ist, dass aber der meiste Trost, der von den Künsten ausgeht, eigentlich einer ist, der durch sie erst nötig gemacht wird. Ich glaube, die Künste haben die Möglichkeit, eine Seele erst einmal aufzurauen, erst einmal empfänglich zu machen. Die Kunst ist nicht für etwas da. Sie ist nicht leicht als etwas definierbar, das ein Politiker dann benutzen kann, nein, die Kunst ist frei, sie muss sich selbst äußern können, ohne sich ständig selbst rechtfertigen zu müssen. Und diese Kunstfreiheit ist tatsächlich angegriffen. Und das hängt auch damit zusammen, dass die Bildungsinhalte im schulischen Kanon nach und nach marginalisiert wurden. Ich persönlich habe sogar das Gefühl, dass die schweren und wirkmächtigen Entscheidungen heutiger Politiker schon Ausfluss dieser Bildungsmisere sind.
Zur Person: Christian Gerhaher, 1969 in Straubing geboren, ist als Bariton ein weltweit geschätzter Konzert- und Opernsänger. Die bedeutendsten Dirigenten und Orchester versichern sich seiner Mitwirkung. Zudem hat Gerhaher, vielfach ausgezeichnet, eine Gesangsprofessur an der Münchner Musikhochschule.
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