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Corona-Pandemie: Die Kunstfreiheit soll vor das Verfassungsgericht

Corona-Pandemie

Die Kunstfreiheit soll vor das Verfassungsgericht

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    Die Kunstfreiheit soll Thema im Bayerischen Verfassungsgerichts im Justizpalast in München werden.
    Die Kunstfreiheit soll Thema im Bayerischen Verfassungsgerichts im Justizpalast in München werden. Foto: picture alliance, dpa

    Sollten bayerische Theater, Konzert- und Opernhäuser tatsächlich am 22. März wieder öffnen, so will Kunstminister Bernd Sibler (CSU) „weg von starren Zuschauerzahlen“, wie sie 2020 mit Begrenzungen von 50, 200 oder 500 Personen noch galten. Die maximal zulässige Zuschauerzahl solle sich stattdessen nach den örtlichen Gegebenheiten sowie der Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes und den gängigen Hygienemaßgaben richten, sagt Sibler. Details dazu würden noch ausgearbeitet. Vorausgesetzt bleibt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in den zwei Wochen zuvor den Wert von 100 nicht überschritten hat und die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig ist.

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