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Corona-Hilfen: Was in der neuen Corona-Hilfe für die Kultur steckt

Corona-Hilfen

Was in der neuen Corona-Hilfe für die Kultur steckt

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    Die Kulturszene leidet enorm unter den Beschränkungen während der Corona-Pandemie.
    Die Kulturszene leidet enorm unter den Beschränkungen während der Corona-Pandemie. Foto: Bernd Feil

    Der Freistaat Bayern legt ein neues Förderprogramm auf, das speziell auf soloselbstständige Künstler und Kulturschaffende zugeschnitten ist. Außerdem wird ein großflächiges Stipendiensystem für junge Künstler neu ins Leben gerufen, das Unterstützungsprogramm für Spielstätten wird ausgeweitet – zudem wird die Hilfe für bayerische Kinos verlängert und im Gesamtvolumen erhöht. Das haben der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder und Kunststaatsminister Bernd Sibler nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts bekannt gegeben. Insgesamt hat das neue Förderprogramm für die Kultur ein Volumen von 370 Millionen Euro.

    Seit Monaten klagen soloselbstständige Künstler darüber, dass sie bisher durch alle Raster im Rahmen der staatlichen Pandemie-Hilfen fallen. Bislang waren die bayerischen Hilfen für die freie Szene der Kultur darauf ausgelegt, Betriebskosten zu ersetzen. Soloselbstständige Künstler, etwa freie Schauspieler, Musiker, Künstler, die weder über ein Geschäftsauto, noch über Geschäftsräume verfügten, konnten sehr oft so gut wie keine Betriebskosten geltend machen und mussten letztlich, wenn es keine Rücklagen gab, Hartz-IV als staatliche Unterstützung beantragen. Die Folge: Von 140 Millionen Euro, die der Freistaat als Hilfe vorgesehen hatte, wurden lediglich 20 Millionen Euro in den zurückliegenden Monaten abgerufen.

    Corona-Hilfen in Bayern: Bis zu 1180 Euro vom Freistaat für Künstler

    Die neue bayerische Förderung orientiert sich nun an derjenigen von Baden-Württemberg. Bald ist es auch im Freistaat möglich, einen Unternehmerlohn von bis zu 1180 Euro monatlich als staatliche Förderung zu beantragen. Dieses Hilfsprogramm läuft mit dem Stichtag 1. Oktober an, ist bis dorthin also rückwirkend zu beantragen und lässt sich mit der Überbrückungshilfe des Bundes kombinieren.

    Insgesamt umfasst es ein Volumen von 37,5 Millionen Euro. Allerdings muss dafür noch eine spezielle Software angeschafft werden, so dass es noch nicht sofort zu beantragen ist. Den genauen Zeitpunkt konnte Kunststaatsminister Sibler nicht nennen.

    Spielstättenprogramm wird bis Juni 2021 verlängert

    Um junge Künstler in der Anfangsphase ihrer Karriere zu unterstützen, legt der Freistaat ein Stipendienprogramm auf, das vorsieht, 5000 Künstler vom 1. Januar 2021 an mit Stipendien in Höhe von 5000 Euro zu fördern. Das Spielstättenprogramm wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert und sieht vor, auch Kulturveranstalter, die über keine eigene Spielstätte verfügen, in den Kreis der Antragsberechtigten aufzunehmen.

    Aufgestockt werden die Hilfen für die bayerischen Kinos. Von den 12 Millionen Euro Unterstützung sind bereits acht Millionen Euro Förderung bewilligt worden. Das Programm soll ebenfalls bis zum 30. Juni laufen und wird noch einmal um 12 Millionen Euro aufgestockt.

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