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Abtreibungsgesetz: Debatte um Strafbarkeit: Ampel will Empfehlungen zu Abtreibung prüfen

Abtreibungsgesetz

Debatte um Strafbarkeit: Ampel will Empfehlungen zu Abtreibung prüfen

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    Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, äußert sich zum Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.
    Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, äußert sich zum Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Bleiben Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich weiter strafbar? Etwas mehr als ein Jahr lang haben sich 18 Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften mit einer möglichen Änderung des Abtreibungsgesetzes und der Legalisierung der Leihmutterschaft und der Eizellenspende befasst. Schon in der vergangenen Woche waren Details öffentlich geworden. Doch während sich die Ampelkoalition bei der Regierungsbildung ihrer Sache noch sicher war, mahnt sie nun zu Geduld. Die Bundesregierung wolle die Empfehlungen von Expertinnen und Experten jetzt erst einmal sehr genau prüfen, hieß es unisono von drei Bundesministern: Das Thema ist zu ernst für Polemik und überhastete Entscheidungen.

    Lauterbach: Es brauche "breiten gesellschaftlichen Konsens"

    Es brauche bei einer so "hochsensiblen Materie" einen "breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens", erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. "Was wir nicht brauchen, ist eine weitere Debatte, die die Gesellschaft spaltet." Die Empfehlungen würden jetzt regierungsintern beraten und anschließend an die Fraktionen weitergeleitet. Einen Zeithorizont könne noch niemand nennen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) nannte die Empfehlungen der Kommission eine gute Grundlage für einen nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs.

    Kommissionsmitglied Frauke Brosius-Gersdorf wies bei der Vorstellung des Berichts darauf hin, dass die grundsätzliche Strafbarkeit derzeit zu einer unsicheren Situation für Frauen führe, weil Abtreibung "als Unrecht gekennzeichnet" sei. Die Expertinnen und Experten teilen eine Schwangerschaftszeit in drei Phasen auf: In der sogenannten Frühphase, die bis zur zwölften Woche geht, seien die Belange der Schwangeren sowie des Ungeborenen anders zu gewichten als im mittleren und im späten Stadium der Schwangerschaft. "In der Frühphase der Schwangerschaft sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig und straffrei stellen", sagte Brosius-Gersdorf. In der mittleren Phase sei es im Ermessen des Gesetzgebers zu entscheiden, bis zu welchem Zeitpunkt ein Abbruch erlaubt sei.

    Kommission spricht sich für Legalisierung von Leihmutterschaft aus

    Ab der 22. Schwangerschaftswoche soll ein Abbruch auch künftig rechtswidrig bleiben. Die Koordinatorin eines Arbeitskreises, Liane Wörner, sagte, der Schwangerschaftsabbruch müsse jedoch rechtmäßig und straffrei bleiben, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft die Gesundheit der Frau gefährde oder die Gefahr einer schwerwiegenden Gesundheitsbeeinträchtigung begründe. "Die geltende Frist von zwölf Wochen, die beim Schwangerschaftsabbruch nach einem Sexualdelikt besteht, soll der Gesetzgeber verlängern."

    Claudia Wiesemann, Mitglied der Kommission, plädiert zudem dafür, auch die Voraussetzungen der Verbote der Eizellenspende und Leihmutterschaft zu prüfen. "Deutschland und Luxemburg sind die einzigen beiden EU-Länder, die Eizellenspenden verbieten." Das sieht das Embryonenschutzgesetz von 1990 so vor. Das Verbot ist unter anderem mit dem Verdacht einer "gespaltenen Mutterschaft" begründet worden, das heißt: Zu befürchten seien Schäden für das Kind, da die gebärende Mutter nicht die genetische Mutter sei. "Das Argument ist nicht mehr gerechtfertigt", so Wiesemann. Zudem könne das bislang geltende Verbot von Leihmutterschaften zwar begründet werden, sei aber nicht zwingend: "Eine Legalisierung wäre in Deutschland möglich, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen." Unter anderem müsste die ökonomische Ausbeutung der Leihmütter ausgeschlossen sein. Die Vermittlung soll zudem nur durch ehrenamtliche Organisationen erfolgen.

    Bundesgesundheitsminister Lauterbach verspricht bessere Versorgung

    Lauterbach versprach, unabhängig von einer Gesetzesänderung Hilfe für Frauen anzubieten. Nach der kürzlich veröffentlichten Studie haben vor allem Frauen im Süden und Westen Deutschlands Probleme, einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb einer Distanz von 40 Minuten Autofahrt vornehmen zu lassen. Das werde die Bundesregierung angehen, so der Minister. 

    Kommissionsexpertin Liane Wörner wies zudem darauf hin, dass es zwar derzeit zu wenigen Verurteilungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen komme. Das heiße aber nicht, dass es keine Fälle von Strafverfolgung gebe. Denn auch das zeigt die Studie, für die auch Ärztinnen und Ärzte zu ihren Erfahrungen mit Schwangerschaftsabbrüchen befragt worden waren: 17 Prozent von ihnen gaben an, angezeigt worden zu sein, weil sie über Abbrüche informiert oder sie vorgenommen hatten. Jeder Vierte berichtete von Bedrohungen und Angriffen. Es seien also nicht nur die ungewollt Schwangeren selbst, die durch die Strafbarkeit von Abbrüchen betroffen seien, sondern auch alle anderen Beteiligten. (mit dpa)

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