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Ziemetshausen: Ziemetshausen möchte ein neues Wohngebiet einrichten

Ziemetshausen

Ziemetshausen möchte ein neues Wohngebiet einrichten

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    Auf dem Gelände links zwischen bestehender Wohnbebauung und ab dem Wohnhaus am oberen Bildrand in nördlicher Richtung sollen Wohneinheiten entstehen.
    Auf dem Gelände links zwischen bestehender Wohnbebauung und ab dem Wohnhaus am oberen Bildrand in nördlicher Richtung sollen Wohneinheiten entstehen. Foto: Peter Voh

    Die Marktgemeinde Ziemetshausen möchte ein neues Wohngebiet einrichten. Entsprechend dem Aufstellungsbeschluss des

    Mit dem Bebauungsplan, der im Süden der Marktgemeinde acht Wohnhäuser westlich der Allgäustraße und nördlich dem Lindenweg aufweist und der den Gemeinderäten jetzt zur Billigung vorlag, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine städtebaulich verträgliche Gebietsentwicklung voranzutreiben, die Verträglichkeit für Landschaft und Natur soll dabei gesichert bleiben.Vier Häuser sollen eine bestehende Baulücke ausfüllen, die anderen vier sind im Anschluss an die bestehende Bebauung parallel zum Fuß- und Radweg vorgesehen.

    Das Landratsamt formuliert einige Bedenken

    Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung des Landratsamtes (LRA) Günzburg sieht die Behörde mit der Planung einen Widerspruch zum bestehenden dortigen Flächennutzungsplan und lehnt die Bebauung insbesondere westlich des Fußweges ab. Die Marktverwaltung betrachtet hierzu eine Änderung des Flächennutzungsplans (FLNP) nicht für erforderlich. Eine Anpassung kann bei einer späteren Überarbeitung des FLNP erfolgen, wenn die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes hierdurch nicht beeinträchtigt wird. 

    Blick auf ein Gerüst an der Baustelle eines Neubauses in Stuttgart.
    Blick auf ein Gerüst an der Baustelle eines Neubauses in Stuttgart. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    Die untere Naturschutzbehörde im LRA lehnt schon eine Bebauung der Grünzone östlich des Fußweges ab, auch einer Überschreitung des Fußweges in Richtung Zusamaue könne man aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zustimmen. Der Markt Ziemetshausen ist sich der vorliegenden Situation durchaus bewusst, sieht in der vorgegebenen Infrastruktur, was die vier Plätze östlich des Fußwegs betrifft, eine schlüssige und wirtschaftliche Erschließungseinheit. Die Teilfläche westlich des Fußwegs wird derzeit vollständig und intensiv als Grünland landwirtschaftlich genutzt. 

    Auch der Naturschutz ist ein wichtiges Thema

    Auf dieser Fläche, so die Verwaltung, befinden sich weder Habitate der vom Naturschutz genannten Helm-Azurjungfer, noch können Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings festgestellt werden. So ist trotz des Überschneidungsbereiches von etwa 1400 Quadratmeter mit dem FFH-Gebiet in der Zusamaue die Situation mit den naturschutzfachlichen Zielen als vereinbar und verträglich anzusehen. Der verhältnismäßig geringe Eingriff dort mit dem Bebauungsplan soll nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes ausgeglichen werden.

    Bezüglich Hochwassergefährdung hat das Wasserwirtschaftsamt vorab konstatiert, dass nur ein geringer Teil des beplanten Bereichs im Überschwemmungsgebiet der Zusam bei extremem Hochwasser (HQ100) liegt. So sollen die Baugrenzen so gelegt werden, dass die Überschwemmungsflächen außerhalb der bebaubaren Flächen liegen. Der Bebauungsplan beinhaltet hierzu, dass für die westlichen Grundstücke Geländeauffüllungen bis zur Oberkante der sich östlich anschließenden Erschließungsstraße zulässig sind.

    Planer Gerhard Glogger, der den Entwurf des Bebauungsplanes in allen Facetten erläuterte, führt dort kumulativ alle relevanten Punkte auf, die die Marktgemeinde zur Aufstellung des Bebauungsplans bewogen haben. So sei aufgrund begrenzter Möglichkeiten in der Marktgemeinde eine anderweitige Siedlungsentwicklung derzeit nicht möglich, das auszuweisende Areal grenzt unmittelbar an ein bestehendes Wohngebiet, die Belange der Hochwasservorsorge sind beachtet. Der bestehende Hochwasserschutz wird nicht beeinträchtigt, eine Gefährdung von Leben, erhebliche Gesundheits- oder Sachschäden sind nicht zu erwarten. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt.

    Der Beschluss des Marktrates war einstimmig

    Die Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse der Markträte erfolgten einstimmig. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird im Rathaus öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen werden vom Planer an diverse Behörden und Einrichtungen zur Beteiligung als Träger öffentlicher Belange ausgegeben.

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