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Ziemetshausen: Ziemetshausen stimmt deutlich gegen Tinyhaus-Standorte

Ziemetshausen

Ziemetshausen stimmt deutlich gegen Tinyhaus-Standorte

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    Die diskutierten Grundstücke für ein Tinyhaus liegen im Überschwemmungsgebiet der Zusam.
    Die diskutierten Grundstücke für ein Tinyhaus liegen im Überschwemmungsgebiet der Zusam. Foto: Gemeinde Ziemetshausen (Archivbild)

    Der Bauantrag für zwei verschiedene Stellplätze für ein Tinyhaus sowie eine Yurte in Uttenhofen wurde auf der Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses in gemeindlichem Einvernehmen abgelehnt. Beide Objekte sind mobil und können nach Aussage des Antragstellers an verschiedenen Orten platziert werden. Baugesetzlich betrachtet ist ein Tinyhaus aber eine ortsfeste bauliche Anlage und muss am Standort verbleiben. In vorliegendem Fall befinden sich die Standorte auf einer siedlungsnahen Freifläche mit besonderer Bedeutung für die Siedlungsökologie und das Ortsbild. Zudem liegen die Grundstücke im Überschwemmungsgebiet der Zusam (HQ 100) und sind von der Hochwassersituation am naheliegenden Schusterbach tangiert.

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