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Ziemetshausen: Mobilfunk: Ziemetshausen soll einen 5G-Mast bekommen

Ziemetshausen

Mobilfunk: Ziemetshausen soll einen 5G-Mast bekommen

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    Ziemetshausen bekommt einen 5G-Mast.
    Ziemetshausen bekommt einen 5G-Mast. Foto: Soeren Stache/dpa (Symbolbild)

    Vodafone möchte als Ersatz für einen veralteten Sendemasten eine Hochfrequenzanlage für die Teilnehmer im Gemeindebereich Ziemetshausen errichten. Die Marktgemeinde kann dazu ein Grundstück in der Nähe des bisherigen Standortes für den neuen Sendemast anbieten.

    Bei der Fläche handelt es sich um das Grundstück der bisherigen Grüngutdeponie, die in absehbarer Zeit geschlossen und rekultiviert werden soll. Mit diesem Standort wäre der Mobilfunkmast auf einer Anhöhe und nahe genug am Ort, um eine gute Sendeleistung zu erreichen, aber auch weit genug entfernt, um mit Anwohnern in keine Differenzen wegen der Funkabstrahlung zu gelangen. Die Sendeleistung wird dort auch nicht durch hohe Bäume beeinträchtigt. Der Bauausschuss beschloss einstimmig, der von Vodafone beauftragten Firma dieses Grundstück anzubieten.

    Weitere Themen aus dem Marktgemeinderat in Ziemetshausen

    • Der Marktgemeinderat Ziemetshausen hat beschlossen, den Bauhofleiter Wolfgang Reif aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten zu dem Zeitpunkt, ab dem eine weitere Arbeitskraft für den Bauhof eingestellt wird, zu einem bestimmten Zeitanteil im Bauamt einzusetzen. Zudem wird zeitnah eine zusätzliche Stelle für den Bauhof ausgeschrieben und ein Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet.
    • Der Marktgemeinderat Ziemetshausen hat nach der Verabschiedung von Musiklehrer Wolfgang Flödl, der die Einrichtung vor nahezu fünfzig Jahren gegründet und seither erfolgreich geleitet hat, mit allen Stimmen beschlossen, an der Sing- und Musikschule des Marktes Ziemetshausen festzuhalten. Des Weiteren beschloss der Marktgemeinderat Ziemetshausen, die offene Stelle der Leitung der Sing- und Musikschule formell öffentlich auszuschreiben. Die Stelle wird zunächst intern neu bewertet und die Stellenbewertung dann dem Marktgemeinderat zur Kenntnis und Genehmigung gegeben. Die Stelle wird somit erst später tatsächlich neu besetzt werden. Eine Unterrichtung ist derzeit wegen der Corona-Pandemie ohnehin nicht möglich.
    • Beim Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen in der Augsburger Straße in Ziemetshausen können die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden. Dies bedingt einen Zustimmungsantrag, den die Nachbarin bereits unterzeichnet hat. Das Grundstück ist noch nicht erschlossen, die Kosten für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind vom Bauherrn zu tragen. Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktgemeinderates nahm den Bauantrag zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.
    • Für den beantragten Neubau eines Wohnhauses am östlichen Ortsrand von Uttenhofen ist eine Einbeziehungssatzung erforderlich, die mittlerweile erstellt, öffentlich ausgelegt und den Behörden zur Stellungnahme übermittelt wurde. Das vom Landratsamt Günzburg monierte Flachdach beeinträchtigt nach Ansicht der Marktgemeinde aufgrund der Lage und einer vorgesehenen Ortsrandbegrünung die Ortsrandansicht keineswegs, da das Haus von Osten und Südosten her nicht einsehbar ist. Bei entsprechender Berücksichtigung können die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung insgesamt als erfüllt angesehen werden. Weitere gravierende Einwendungen anderer Behörden gingen nicht ein, die Abwägung der Marktgemeinde zu anderen nachrangigen Stellungnahmen wird in die Einbeziehungssatzung mit aufgenommen. Aus der öffentlichen Auslegung sind keine Einwände erfolgt. Der Bau- und Grundstücksausschuss stimmte allen vorgetragenen Beschlussvorschlägen zu, eine abweichende Beschlussfassung zu einzelnen Sachverhalten ist nicht erforderlich. Der Architekt wird beauftragt, die Beschlüsse in den Entwurf zur Einbeziehungssatzung einzuarbeiten. Die Verwaltung wird dann beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekanntzumachen.

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