Wie schon viele andere Kommunen in Bayern hat auch der Marktgemeinderat Ziemetshausen eine Spielplatzsatzung erlassen. Die Satzung gilt für private Kinderspielplätze im Sinne des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 BayBO (Bayerische Bauordnung) innerhalb des gesamten Gebietes des Marktes
Ziemetshausen