Nachdem der Markt Ziemetshausen Ende 2020 gegen die Verlängerung der beiden Allgemeinverfügungen Anfechtungsklagen und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz erhoben hatte, konnte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg ein Vergleich erzielt werden. In einem ersten Schritt wurde im Rahmen des Vergleichs die betroffene Quarantänefläche um 75 % reduziert, diese Maßnahme griff bereits zum 1. Mai 2021. Ab dem 1. November 2022 gilt das zweite Ergebnis des Vergleichs, ab diesem Tag werden alle getroffenen Maßnahmen bezüglich des Asiatischen Laubholzbockkäfers aufgehoben. Somit können alle Waldnutzer wieder uneingeschränkt in den Wäldern tätig werden.
Ziemetshausen