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Ziemetshausen: Jugendliche Ausreißerin aus Ziemetshausen ist erneut verschwunden

Ziemetshausen

Jugendliche Ausreißerin aus Ziemetshausen ist erneut verschwunden

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    Eine jugendliche Ausreißerin ist erneut weg, nachdem sie am vergangenen Mittwoch zunächst von der Polizei heimgebracht worden war.
    Eine jugendliche Ausreißerin ist erneut weg, nachdem sie am vergangenen Mittwoch zunächst von der Polizei heimgebracht worden war. Foto: Daniel Vogl, dpa (Symbolbild)

    Lange hat man sich Sorgen gemacht um eine jugendliche Ausreißerin aus Ziemetshausen, die vom 19. September bis 2. Oktober verschwunden war. Aufgegriffen hatte die Polizei das vermisste Mädchen in Hamburg und darauf die Öffentlichkeitsfahndung aufgehoben.

    Die Jugendliche hatte sich in der Hansestadt mit ihrem 40-jährigen Begleiter aufgehalten, der in der Öffentlichkeitsfahndung beschrieben worden war. Im Rahmen der Ermittlungen war aus dem Umfeld des Mädchens herausgekommen, dass der 40-Jährige ihr Freund sei. Die Hamburger Polizei hatte die Jugendliche in Obhut genommen und den Erziehungsberechtigten übergeben. Ein strafbarer Hintergrund lag nach Sachstand der Kriminalpolizei Memmingen nicht vor.

    Möglicherweise ging die Ausreißerin ohne Schuhe von daheim weg.

    Wenige Tage nach der Heimkehr der Jugendlichen macht man sich jedoch schon wieder Sorgen. Wie die Polizei auf Nachfrage bestätigte, ist die Jugendliche am Samstagabend wieder ausgerissen. Sofort leitete die Polizei Fahndungsmaßnahmen ein, zum Beispiel wurden Personen in Ziemetshausen befragt, ob sie dort aufgefallen sei in schwarzer Jacke und schwarzer Hose und eventuell ohne Schuhe. Auch Taxifahrer sollten bei Fahrten im Ziemetshauser Bereich die Augen offen halten. Und in Restaurants in der weiteren Umgebung wurden ebenfalls Gäste befragt.

    Polizeioberkommissarin Magdalena Buchmiller, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, erklärte auf Nachfrage der Redaktion, dass die Entscheidung zu einer Öffentlichkeitsfahndung immer die bearbeitende Dienststelle fällt. In der Abwägung, dass die Wirkung im direkten Umfeld wohl gering sein dürfte und unter der Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts, habe man dies nun nicht mehr für verhältnismäßig gehalten. Die Wahrscheinlichkeit sei hoch, dass sich die Jugendliche weiter weg aufhalte oder überregional unterwegs sei.

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