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Ziemetshausen: Der Radelspaß kommt 2023 nach Ziemetshausen

Ziemetshausen

Der Radelspaß kommt 2023 nach Ziemetshausen

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    Über 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen 2013 zum Radelspaß nach Ziemetshausen. Sie erlebten auch einen Ausflug in die Geschichte. Rechts im Bild Laufrad-Vizeweltmeister Raimund Stadler aus Markt Wald.
    Über 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen 2013 zum Radelspaß nach Ziemetshausen. Sie erlebten auch einen Ausflug in die Geschichte. Rechts im Bild Laufrad-Vizeweltmeister Raimund Stadler aus Markt Wald. Foto: Monika Leopold-Miller (Archivbild)

    Ziemetshausens Bürgermeister Ralf Wetzel kündigte in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats eine markante Veranstaltung für das kommende Jahr an: Die von Wertingen am kommenden Sonntag, 11. September, nach Ziemetshausen im kommenden Jahr. Nach der 2011 buchstäblich verregneten Veranstaltung und den dann 2013 nachgeholten Radelspaßtagen treffen sich die Radel-Freaks somit zum dritten Mal rund um die Taferne in Ziemetshausen. Eine Abordnung der Marktgemeinde wird die Veranstaltung in Wertingen besuchen und Werbung für die Marktgemeinde im oberen Zusamtal machen.

    Baugebiet Zusamgarten: Auch um Baulücken in der Marktgemeinde zu schließen, soll entlang des Fuß- und Radwegs von der Zusammühle zum Lindenweg ein Wohngebiet geschaffen werden. Dazu soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Zusamgarten“ aufgestellt werden. Die Räte haben den Aufstellungsbeschluss hierzu einstimmig gefasst. Der Planer muss jetzt einen Vorentwurf für den Bebauungsplan erstellen, bis zum Jahresende sollte dies bewerkstelligt werden. Bürgermeister Wetzel wünscht sich, dass das Vorhaben bis 2024 realisiert werden kann.

    Bebauungsplan Schönebach-Ost: Aufgrund von derzeit fünf vorliegenden Anfragen in Schönebach will die Marktgemeinde im Osten des Ortsteils ein allgemeines Wohngebiet ausweisen und dafür einen Bebauungsplan aufstellen. Die Landwirte, deren Besitz an das besagte Grundstück am Nordost-Rand angrenzt, wurden bereits Ende letzten Jahres über das Vorhaben informiert und auch im Frühjahr fand ein Gespräch statt. So wusste Bürgermeister Ralf Wetzel zu berichten. Da bis dahin noch keinerlei Planungen vonseiten der Marktgemeinde angestellt wurden und auch über Anzahl und Größe von Bauplätzen noch nichts Konkretes vorlag, sollte dieses Ansinnen der Marktgemeinde in der ersten Sitzung nach der Sommerpause besprochen und mit einem Aufstellungsbeschluss in die Wege geleitet werden.

    Nachdem die Gerüchteküche vor Ort offensichtlich aufbrodelte, sahen sich zwei Landwirtschaft betreibende Grundstücksnachbarn im Juli veranlasst, sich wegen des Vorhabens der Marktgemeinde und „den für sie sich daraus ergebenden Nachteilen bis hin zur Existenzgefährdung“ an die Presse zu wenden. Zweiter Bürgermeister Edwin Räder wandte auf die Einführungsworte von Bürgermeister Wetzel zu dem Punkt ein, warum man im Juli der Presse entnehmen musste, dass Bauern durch das Vorhaben, hier angeblich 17 Bauplätze zu schaffen, benachteiligt werden, zumal das Thema im Marktgemeinderat noch gar nicht besprochen wurde.

    Ein im Zuhörerraum sitzender Mitverfasser der Pressebenachrichtigung sah sich bemüßigt, hier zu intervenieren und Räder der Lüge zu bezichtigen. Er wurde von Bürgermeister Wetzel mit Redeverbot belegt. Da dies nicht fruchtete und der Landwirt weiter seinen Äußerungen freien Lauf ließ, wurde er vom Gemeindeoberhaupt des Saales verwiesen. Bürgermeister Wetzel begründet den Vorzug für dieses mögliche Wohngebiet, weil das Areal hochwassergeschützt sei, kein Naturschutzgebiet tangiere und sich zudem die B300 in unmittelbarer Nähe befinde. Dass Abstandsflächen zu vorhandenen Landwirtschaftsbetrieben eingehalten und deren Belange hinsichtlich Geruchsbelästigung oder auch Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, verstehe sich von selbst, so Wetzel. Er ist sich sicher, dass sich mit weiteren Gesprächen mit den beiden Landwirten der Konflikt lösen lasse. Der Marktgemeinderat hat jetzt einstimmig beschlossen, auf einer Teilfläche des besagten Grundstücks ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen und hierzu einen „Bebauungsplan Schönebach-Ost“ aufzustellen.

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