Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das bisher gültige Berechnungssystem der Grundsteuer für verfassungswidrig. Dennoch konnte die aktuelle Form übergangsweise bis zum Ende des Jahres 2024 weitergeführt werden. Nun wurden aus diesem Grund in der vergangenen Markgemeinderatssitzung im Dezember die neuen Hebesätze festgelegt.
Ziemetshausen
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