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Ziemetshausen: Das Neubaugebiet Zusamgarten wird etwa um die Hälfte abgespeckt

Ziemetshausen

Das Neubaugebiet Zusamgarten wird etwa um die Hälfte abgespeckt

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    Bürgerinnen und Bürger haben sich gegen eine Bebauung westlich (auf dem Bild rechts) des Fuß- und Radweges ausgesprochen. Östlich davon steht noch der schmale Fußweg (oberes Fußgängerschild) wegen der verbleibenden Baumaßnahmen in der Kritik.
    Bürgerinnen und Bürger haben sich gegen eine Bebauung westlich (auf dem Bild rechts) des Fuß- und Radweges ausgesprochen. Östlich davon steht noch der schmale Fußweg (oberes Fußgängerschild) wegen der verbleibenden Baumaßnahmen in der Kritik. Foto: Peter Voh (Archiv)

    Der Bebauungsplan Zusamgarten beschäftigte den Marktgemeinderat Ziemetshausen in seiner jüngsten Sitzung. Die öffentliche Auslegung des entsprechenden Entwurfs im Herbst vergangenen Jahres erbrachte eine Vielzahl von Einwendungen aus der Bevölkerung. Ebenso trägt die Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg dazu bei, dass die beabsichtigte Bebauung beiderseits des Fuß- und Radweges auf die Osthälfte zur Allgäustraße hin beschränkt bleibt. Bei Abwägung der Vorschläge der Sachdarstellung in den eingegangenen Einwänden, Hinweisen und Anregungen aus der Bürgerschaft wird auf die Ausweisung von Bauflächen zwischen Zusam und dem Fuß- und Radweg verzichtet.

    Sicherheit der Schulkinder, Bürger und Ausflügler im Fokus

    Viele Bürger und Anlieger monieren, dass der vor etwa zwei Jahren aufwendig ausgebaute und asphaltierte frühere Kiesweg als sicherer Weg für Schulkinder, Bürger und Ausflügler durch die beidseitige Bebauung seinen Zweck verliert und Fußgänger wie auch Radfahrende über die Bauarbeiten für die zu erstellenden Wohnhäuser hinaus durch Pkw-Verkehr stark gefährdet sind. Zudem müsste ein Teil des Fußweges dann als Zufahrtsstraße zu den neuen Häusern erheblich erweitert werden. Auch wird kritisiert, dass die Zusamauen durch eine Bebauung ihren Charakter verlieren. Da ein Teil des Baugebiets in das schützenswerte FFH-Gebiet hineinragt, raten einige von der Realisierung ab, auch wenn das Wasserwirtschaftsamt konstatiert, dass nur ein geringer Teil der Flächen im Überschwemmungsgebiet liegt. Ein Bürger argumentiert, dass die Fläche auch bei normalen Hochwassersituationen wie zuletzt im August 2023 überflutet wird. 

    Weg zwischen Gasthof Hiller und Baugebiet würde Straße zum Opfer fallen

    Aber auch die geplante Gestaltung des Areals zwischen Allgäustraße und dem Fuß- und Radweg stößt auf Unverständnis. Das schmale Weglein zwischen Gasthof Hiller und dem westlichen Baugebiet sollte einer Zufahrtsstraße zum Opfer fallen. Auch werden unzumutbare Verhältnisse bei Einfahrt und Ausfahrt in die Oettingen-Wallerstein-Straße vorhergesagt. Gäbe es doch jetzt schon Probleme dort wegen der von Gästen des Gasthofes zugeparkten Straße und der Abzweigung Richtung Vesperbild. Hinzu komme eine verschärfte Verkehrssituation durch die neue Kita an der Vesperbilder Straße.

    Die Fischereigenossenschaft Obere Zusam beklagt mit Bebauung in die Zusamauen den Verlust sowohl einer wertvollen Retentions- als auch einer wichtigen Überflutungsfläche. Man befürchtet eine unvermeidbare Störung des Wasserhaushalts. Dabei gibt man zu bedenken, dass der ökologische Zustand der Zusam im Bereich der Marktgemeinde jetzt schon als mäßig eingestuft wird und bis 2027 gemäß EU-Vorgaben in einen guten ökologischen Zustand überführt werden muss.

    Das Planungsbüro Glogger verweist darauf, dass ein für den Bebauungsplan geplantes vereinfachtes Verfahren nach neuesten EU-Vorschriften ohnehin nicht mehr angewendet werden kann und man so nach den massiven Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit auf eine Bebauung westlich des Radwegs verzichtet. Somit wird der Planungsbereich ausschließlich auf das Areal östlich des Fuß- und Radweges begrenzt und die Bebauungsplanunterlagen entsprechend angepasst. 

    Landratsamt Günzburg lehnt Bebauung westlich des Fußweges ab

    Der Hinweis vom Landratsamt (LRA) Günzburg, wonach das für den Bebauungsplan angewandte vereinfachte beschleunigte Verfahren der Bauleitpläne nach neuesten EU-Gesetzen nicht mehr angewandt und stattdessen in ein Regelverfahren überführt werden muss, wurde vom Planer bereits berücksichtigt. Auch das LRA lehnt die Bebauung westlich des Fußweges ab. Die verbleibenden vier Baugrundstücke können so als Fortsetzung der Innenentwicklung angesehen werden. In Bezug auf Wasserrecht und Bodenschutz besteht grundsätzliches Einverständnis. 

    Die vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgebrachten Bedenken und Einwendungen sind zwischenzeitlich ebenfalls hinfällig geworden. Dies bezieht sich auch auf die Stellungnahme vom Bund Naturschutz in Bayern. Der vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vorgebrachte Hinweis auf das Überschwemmungsgebiet ist zwischenzeitlich hinfällig, weitere Auflagen bestehen somit auch nicht mehr. 

    Aufgrund der neuen Situation aus den Stellungnahmen der Bevölkerung heraus konnten die Beschlussvorschläge für die vonseiten der Träger öffentlicher Belange verbliebenen relevanten Punkte einstimmig angenommen werden. Gerhard Glogger vom Planungsbüro, Bürgermeister Ralf Wetzel und der Marktgemeinderat haben sich mit der neuen Situation abgefunden, man wolle schließlich nicht gegen Meinung der Bürgerinnen und Bürger entscheiden. So hat der Marktgemeinderat unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus der Abwägung der Stellungnahmen den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Zusamgarten“ gebilligt. Es erfolgt eine neuerliche öffentliche Auslegung. 

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