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Ziemetshausen: Das denkmalgeschützte, fürstliche Rentamt wird ein Kinderhort

Ziemetshausen

Das denkmalgeschützte, fürstliche Rentamt wird ein Kinderhort

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    Das historische Rentamt in Ziemetshausen soll zu einem Kinderhort umgebaut werden.
    Das historische Rentamt in Ziemetshausen soll zu einem Kinderhort umgebaut werden. Foto: Oliver Wolff

    Die Marktgemeinde Ziemetshausen bietet bereits einen Großteil der verschiedensten Betreuungsangebote an, wie zum Beispiel Kinderkrippe, Kindergarten oder die sogenannte Offene Ganztagesschule (OGTS). Für die Gebundene Ganztagsschule ist die Ziemetshauser Hyazinth-Wäckerle-Grundschule zu klein und es gibt laut Schulleiterin Alexandra Hahn seitens der Eltern keine Nachfrage. Da es ab August 2026 einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter (zunächst für die Erstklässler) gibt, auch während der Ferien, muss die

    Rentämter spielten eine wichtige Rolle in der Finanzverwaltung

    Ein Rentamt war eine Verwaltungseinheit während des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Es handelte sich um eine Behörde vor Ort, die für die Verwaltung der landesherrlichen Einkünfte und Abgaben zuständig war. Dazu gehörten etwa die Erhebung von Steuern, Zöllen, Mauten und anderen Abgaben, die dem Landesherrn zustanden. Die Rentämter spielten eine wichtige Rolle in der Finanzverwaltung und der Organisation des Staatswesens in dieser Zeit. Das Längere Zeit war ein mögliches Seniorenwohnheim im Gespräch.

    Renommiertes Architektenbüro Kern aus Mindelheim plant Sanierung

    Für die Marktgemeinde kommt das fürstliche Rentamt nun für den Hort gelegen, denn es handelt sich um einen großen, zentral gelegenen und nicht genutzten Baukörper. Einzig der Denkmalschutz macht die Sache kompliziert, seitens der Marktgemeinde ist man gewillt, Geld in die Hand zu nehmen. Der Marktrat hat sich für das mehrfach preisgekrönte Architektenbüro Kern aus Mindelheim entschieden, das auf Sanierungen unter Denkmalschutz und Betreuungseinrichtungen spezialisiert ist. 

    Die Fassade des Rentamts unweit der Kirche St. Peter und Paul soll denkmalkonform saniert werden.
    Die Fassade des Rentamts unweit der Kirche St. Peter und Paul soll denkmalkonform saniert werden. Foto: Oliver Wolff

    Projektleiterin Anna Kern präsentierte kürzlich in einer öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats die ersten Überlegungen, das Rentamt zu sanieren und als Kinderhort umzunutzen. Die Barrierefreiheit werde eine Herausforderung sein, ein Aufzug alleine reiche nicht. Mindestens ein weiteres Treppenhaus müsse gebaut werden. "Wir wollen den Hort so Schwellenarm wie möglich gestalten." Auch wo und wie der Anbau entstehen soll, sei noch offen. Einer der nächsten Planungen werde auch die Lüftung und Energieversorgung sein, die bei Umbauten im denkmalgeschützten Bestand möglichst frühzeitig erfolgen sollte. Kern sagte, man sei im engen Austausch mit dem Landesamt für Denkmalpflege, das auch ein potenzieller Fördergeber sein könnte. Klar ist bereits: Historisches wie zum Beispiel Stuck oder Dielen, sollen bestmöglich erhalten bleiben. In die Raumaufteilung soll nur bei unbedingtem Bedarf eingegriffen werden. 

    Drei Millionen Euro für Kinderhort im denkmalgeschützten Rentamt Ziemetshausen

    Bürgermeister Ralf Wetzel lobte den Marktgemeinderat für seine visionäre Entscheidung, das Rentamt zum Hort zu machen. Bezüglich des zu erwartenden Rechtsanspruchs sei man in der Planung bereits weit und im Landkreis auch Vorreiter. Momentan rechnet die Marktgemeinde für das Millionenprojekt im aktuellen Haushaltsjahr mit Bau- und Planungskosten von 200.000 Euro. Es sollen in den folgenden zwei Jahren laut Investitionsprogramm weitere Ausgaben in Höhe von etwa 2,8 Millionen Euro folgen. Förderungen sind dabei noch nicht einberechnet. "Die Marktgemeinde wächst aus eigener Kraft. Es gibt kaum sinnvollere Investitionen als in unsere Kinder", sagte Wetzel. Bezüglich des straffen Zeitplans sagt der Rathauschef: "Wir müssen bis zum Kindergartenjahr 26/27 startklar sein, sonst bekommen wir die Zuschüsse nicht." Im September sei Abgabefrist für einen Förderantrag. 

    Ab dem 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/2027, und weiter bis zum Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe. Dieser Anspruch auf Betreuung erstreckt sich auf mindestens fünf Tage die Woche für mindestens acht Stunden – Unterrichtszeiten inbegriffen. Auch während eines Großteils der Schulferien müssen die Institutionen geöffnet sein. 

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